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AHO Aktuell - 14.07.2004

Rind kollidiert mit Bahn: Landwirt nicht schadensersatzpflichtig


Osnabrück (aho) - Nach einer unfreiwilligen Kollision eines Zuges der
Nordwestbahn mit einem entlaufenen Rind muss ein Landwirt keinen
Schadensersatz an die Bahngesellschaft zahlen. Das Landgericht
Osnabrück wies eine Schadensersatzforderung des Unternehmens von rund
11.300 Euro mit der Begründung zurück, der Landwirt habe alle
notwendigen Maßnahmen getroffen, um ein Entweichen der Rinder zu
verhindern. Das verunglückte Rind war Ende Juni 2001 mit vier weiteren
Rindern von einer Weide entwichen, die rund 500 Meter von der
Bahnstrecke Bersenbrück-Quakenbrück nördlich von Osnabrück entfernt
liegt. Laut Gutachter sei der Landwirt den höheren Anforderungen an
Tierweiden in der Nähe von Verkehrswegen nachgekommen. Zudem habe der
elektrische Weidezaun am Unfallabend funktioniert. Das Gericht kam zu
dem Schluss, dass offenkundig "Unbefugte" die Tiere von der Weide
getrieben hätten. Dies aber sei dem Landwirt nicht anzulasten.
(Az.: 2 O 117/03).



 



 

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