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AHO Aktuell - 13.07.2004

PCB: Hessisches Umweltministerium schaltet Staatsanwaltschaft ein


Wiesbaden (aho) - Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen
Raum und Verbraucherschutz hat nach eigenen Angaben aufgrund von
Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit festgestellten
Höchstwertüberschreitungen in der Futtermittelkomponente eines
hessischen Futtermittels die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, weil
nicht auszuschließen ist, dass es zu einem Vertauschen von
Rückstellmustern gekommen sein könnte.

Zum Hintergrund: Das Sächsische Ministerium für Umwelt und
Landwirtschaft teilte am 4. Juni 2004 mit, dass in einem
Alleinfuttermittel für Geflügel eine überhöhte PCB-Belastung
festgestellt worden war. Weitergehende Untersuchungen in Sachsen
ergeben danach, dass die Ursache ein Futteröl, eine Komponente zu
einem Alleinfuttermittel für Geflügel war. In diesem Futteröl eines
hessischen Lieferanten wurden in Sachsen deutlich überhöhte Gehalte an
PCB fest-gestellt. Kontrollen durch die amtliche
Futtermittelüberwachung des Landes Hessen in dem Lieferbetrieb und die
Untersuchung der von dem hessischen Lieferbetrieb gezogenen
Rückstellprobe konnten jedoch die hohen sächsischen Gehalte nicht
bestätigen. Es wurde eine Überprüfung der Identität der in dem
Lieferbetrieb vorhandenen Rückstellmuster mit den von Sachsen
bezogenen Proben angeordnet.

Der bei dieser Untersuchung vorgenommene Fettsäureanalyse-Vergleich
hat ergeben, dass die in Hessen vorhandenen Rückstellproben
hinsichtlich der äußeren Beschaffenheit, der Fettsäureverteilung und
des PCB-Gehaltes mit den Rückstellproben, die Gegenstand der
Untersuchung in Sachsen waren, nicht identisch sind.

In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, dass keine der oben
genannten Rückstellproben amtlich gezogene Proben waren, sondern vom
Lieferanten bzw. dem Empfänger der Futtermittelkomponente in eigener
Verantwortung gezogen wurden. Die sächsische Probe wurde von dem
Empfänger der Futtermittelkomponente privat zur Untersuchung in
Auftrag gegeben. Der vorliegende Sachverhalt wurde nunmehr der
Staatsanwaltschaft mitgeteilt, weil nicht auszuschließen ist, dass ein
Vertauschen von Rückstellmustern vorliegen könnte.




 



 

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