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AHO Aktuell - 23.06.2004

Schweiz: Neue Regeln zu tierischen Nebenprodukten


Bern (aho) - Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch der komplett
überarbeiteten Verordnung über die Entsorgung von tierischen
Nebenprodukten (VTNP) sowie Änderungen in der Verordnung über die
Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV)
zugestimmt.

Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte wird in der VTNP neu geregelt.
In Anpassung an das EU-Recht werden tierische Nebenprodukte in drei
Kategorien eingeteilt. Kategorie-1-Produkte müssen verbrannt, jene der
Kategorie 2 können zudem zu Dünger oder Biogas verarbeitet und
Kategorie-3-Produkte, die risikoärmsten, dürfen für technische Zwecke
und für Heimtierfutter verwendet werden. Grundsätzlich soll damit eine
weitergehende Nutzung von tierischen Nebenprodukten etwa zur
Energiegewinnung möglich werden, ohne die wegen BSE erlassenen
Einschränkungen aufzuweichen. Insbesondere bleibt das Fütterungsverbot
von Tiermehl an alle Nutztiere auch in der neuen VTNP unangetastet.
Welche Bedingungen erfüllt sein müssten, bevor eine breitere Nutzung
tierischer Nebenprodukte denkbar würde, schildern die Bundesämter für
Landwirtschaft, Veterinärwesen und Gesundheit in einem nun vorgelegten
Massnahmenplan.

Die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Nutztieren wird mit den
Änderungen in der EDAV auf eine neue Grundlage gestellt und den
Bilateralen Abkommen mit der EU angepasst. Ab dem 1. Juli sind keine
Bewilligungen mehr für die Einfuhr von Nutztieren nötig. Gegen die
Einschleppung von Seuchen wirken neu gezielte Massnahmen, die dem
tatsächlichen Risiko besser entsprechen als bisher. Insgesamt
erleichtern die Änderungen den Tierhandel mit der EU, ohne die
bisherige Seuchensicherheit zu gefährden.



 



 

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