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AHO Aktuell - 16.06.2004

Strafbefehl wegen unterlassener BSE-Untersuchungen


Stuttgart (aho) - Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat nach
einem Bericht des Südwestrundfunks (SWR) wegen fehlender
oder fehlerhafter BSE-Untersuchungen für verkauftes
Rindfleisch drei Strafbefehle erlassen. Zwei Metzger und
ein Tierarzt sollen zwischen 750 Euro und 4.500 Euro
bezahlen.
Den Beschuldigten wird laut SWR vorgeworfen, gegen die
Vorschriften zur Untersuchung von Rindern auf BSE verstoßen
und ohne die erforderlichen Untersuchungen Fleisch verkauft
zu haben.

Gegen weitere drei Tierärzte und drei Fleischkontrolleure
wurde das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts
eingestellt. Ihnen sei ein vorsätzliches Zuwiderhandeln
nicht nachgewiesen worden, teilte die Staatsanwaltschaft
Waldshut-Tiengen dem SWR mit.



 



 

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