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AHO Aktuell - 11.06.2004

Neue Regelungen zur Einfuhr tierischer Lebensmittel im Reiseverkehr


Berlin (aho/lme) - Die EU hat neue Einfuhrvorschriften für Lebensmittel
tierischen Ursprungs zum persönlichen Verbrauch festgelegt. Hieraus weist
das Agrarministerium in Berlin hin. Sie dienen dem Schutz vor Einschleppung
von Tierseuchen aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern). Danach dürfen aus
Drittländern auch im privaten Reiseproviant grundsätzlich keine Milch, kein
Fleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse in die EU mitgebracht werden.
Die neue EU-Verordnung ersetzt die seit Januar 2003 geltende Regelung.
Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse unterliegen bei der
nicht kommerziellen Einfuhr aus Drittländern denselben veterinärrechtlichen
Anforderungen wie gewerbsmäßige Einfuhren. Sie müssen aus Drittländern
stammen, die die Europäische Gemeinschaft hierfür zugelassen hat, und von
gemeinschaftsrechtlich festgelegten Gesundheitsbescheinigungen begleitet
sein. Die Einfuhr muss über eine Zollstelle erfolgen, der eine
veterinärrechtlich vorgeschriebene Grenzkontrollstelle zugeordnet ist.
Davon ausgenommen sind zum persönlichen Gebrauch bestimmte Waren aus
Andorra, Norwegen und San Marino.
Von dem Einfuhrverbot im Reiseverkehr nicht betroffen ist Säuglingsnahrung
und medizinisch erforderliche Spezialnahrung in einer Menge, die eine
Person vernünftigerweise verzehren könnte. Außerdem finden bei Fleisch-
und Milchwaren aus den Färöern, Grönland, Island, Liechtenstein und der
Schweiz generell keine Einfuhrkontrollen statt (Obergrenze: 5 kg je
Person). Die Einfuhrbestimmungen dieser Länder sind mit denen der
EU-Mitgliedstaaten vergleichbar.
Reisende müssen bei der Einreise in die EU durch Hinweisschilder auf
diese neuen Regelungen aufmerksam gemacht werden. Internationale
Personenbeförderungsunternehmen sind verpflichtet, auf die
Einfuhrregelungen und die dabei geltenden Tiergesundheitsvorschriften
hinzuweisen.




 



 

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