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AHO Aktuell - 09.06.2004

Finanzierung der Tierkörperbeseitigung weiter ungelöst


L P D - Die Finanzierung der Tierkörperbeseitigung ist nach
Einschätzung des Landvolks Niedersachsen bei weitem noch nicht
befriedigend geregelt. Der jetzt von der Landesregierung
vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes
zum Tierkörperbeseitigungsgesetz wird aus Sicht der
Landwirtschaft als "halbherziger Kompromiss" bewertet. Danach
wird sich das Land an den Kosten der so genannten
SRM-Tierkörper, dazu zählen Rinder, Schafe und Ziegen, mit
50 Prozent beteiligen. Für das Jahr 2004 wurde eine
Obergrenze von 2,125 Mio. Euro festgelegt, für die Folgejahre
ein Limit von 4,25 Mio. Euro. Da das Land die Regelung
zusätzlich bis zum 31. Dezember 2005 befristet, sieht sich
das Landvolk gemeinsam mit dem Landkreistag und der
Niedersächsischen Tierseuchenkasse von der geforderten
dauerhaften Regelung weit entfernt. Offenbar wollten sowohl
Staatskanzlei als auch Finanzminister dem von den
Abgeordneten vorgebrachten Widerstand nicht nachgeben. Da
vor diesem Hintergrund auch die Übernahme der im Jahr 2004
aufgelaufenen Kosten durch die Tierseuchenkasse fraglich
wird, bleibt die Finanzierung der Tierkörperbeseitigung
leider weiterhin ein großes Problem für die Tierhalter.



 



 

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