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AHO Aktuell - 17.05.2004

CDU/CSU: Novelle des Tierarzneimittelrechts endlich vorlegen


Berlin (aho) - Die Bundesregierung ist aufgefordert, einen
Gesetzentwurf zur Novelle der tierarzneimittelrechtlichen
Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) vorzulegen. Dies
fordert die CDU/CSU nach einem Bericht des Pressedienstes des
deutschen Bundestages in einem Antrag (15/3112).
Zur Begründung heißt es, frühere Novellierungen des AMG hätten
die Anwender, also praktische Tierärzte, Landwirte und andere
Tierhalter, angesichts der tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften
vor große Probleme gestellt. Die durch der Novellierung geltenden
Regelungen seien geprägt von "großer Praxisferne"; sie seien
technisch und organisatorisch nicht praktikabel, bürokratisch
überzogen und verursachten unnötige Kosten, so die Union. Die
Fraktion hält es deshalb für notwendig, die Vorschriften über
Fütterungsarzneimittel und die Verschreibung, Abgabe und Anwendung
von Arzneimitteln durch Tierärzte zu überarbeiten. Die
beispielsweise im AMG festgelegte Sieben-Tage-Regelung sei zu
ersetzen, so die CDU/CSU. Im AMG ist unter anderem vorgesehen, dass
der Tierarzt Fütterungsarzneimittel nur verschreiben darf, soweit
verschreibungspflichtige Arzneimittel-Vormischungen enthalten sind,
sie zur Anwendung innerhalb der auf die Abgaben folgenden sieben
Tage bestimmt sind, sofern die Zulassungsbedingungen nicht eine
längere Anwendungsdauer vorsehen.
Eine reine Veränderung der zeitlichen Anforderungen halten die
Abgeordneten laut Pressedienst für nicht akzeptabel, da keine
starre Frist der Vielfalt der Tiererkrankungen und deren Verläufen
gerecht werden könne. Um einer etwaigen Vorratshaltung von
Tierarzneimitteln in den landwirtschaftlichen Betrieben
vorzubeugen und eine einfache, aber effiziente Überwachung
gewährleisten zu können, stelle die Einführung von tierärztlichen
Behandlungsplänen ein geeignetes Instrument dar, so die Fraktion
laut Pressedienst.

 



 

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