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AHO Aktuell - 07.05.2004

CDU/CSU: Arzneimittelgesetz praxisnahen gestalten


Berlin (aho) - Die Bundestagsangeordnete Julia Klöckner legte am
Donnerstag den Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur
Novellierung des Arzneimittelgesetzes
vor. Sie erläutert
dies in einer Pressemitteilung:

Die erst im November 2002 in Kraft getretene 11. Novelle des
Arzneimittelgesetzes (AMG) hat mit ihren tierarzneimittelrechtlichen
Vorschriften praktische Tierärzte und Landwirte vor große Probleme
gestellt. Julia Klöckner, Bundestagsabgeordnete und für diesen
Themenkomplex zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, erläutert, dass "die
seit der Novellierung geltenden Regelungen von großer Praxisferne
geprägt, technisch und organisatorisch nicht praktikabel sind und
unnötige Kosten erzeugen". Zudem seien manche Regelungen unklar, was
erhebliche Rechtsunsicherheit zur Folge habe. Zugunsten des Tierschutzes
müsse nach geltendem Recht seitens der Beteiligten teilweise bewusst
gegen Vorschriften verstoßen werden.

Als Reaktion auf die ernüchternden Erkenntnisse einer im Juni
vergangenen Jahres einberufenen Expertenrunde, haben sich die Obleute
aller Fraktionen des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft am 9. Juli 2003 auf den Entwurf eines Briefes an die
zuständige Bundesministerin Künast geeinigt, in dem die Eckpunkte eines
neuen Tierarzneimittelrechts festgehalten wurden. Julia Klöckner weiß,
warum dieser Vorstoß erfolglos blieb. "Auf Weisung von Bundesministerin
Künast durfte dieses Obleuteschreiben von den Koalitionskollegen jedoch
nicht unterschrieben und abgeschickt werden. Einer gemeinsamen Lösung
wurde somit von vornherein die Grundlage entzogen."

Nachdem sich die Bundesregierung weiterhin - und bis heute - nicht
bemüht hat, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, sah sich die
CDU/CSU-Fraktion in der Pflicht, auf eine möglichst rasche Änderung des
mitunter unerträglichen Zustandes für die Beteiligten hinzuwirken. Unter
Klöckners Federführung einigte man sich rasch auf die wesentlichen
Eckpunkte eines Antrags: Wegfall der Sieben-Tage-Regelung, eine
3-stufige Kaskadenregelung, Trennung zwischen lebensmittelliefernden
Tieren und reinen Gesellschafts- und Sporttieren, Erleichterung für
Fütterungsarzneimittel-Hersteller, Schließung der Therapielücken im
Bereich der minor species / minor uses, einfaches Management der
Restmengen und Umfüllmöglichkeit von Arzneien.

"Es war natürlich kein Spaziergang, für diese Forderungen in den
Länderrunden und gegenüber den Interessenvertretern aller Beteiligten
einen Konsens zu finden", gibt Julia Klöckner zu, "nach etlichen Wochen
der Verhandlung haben wir es aber unter Einbeziehung praktizierender
Tierärzte, des Bauernverbandes, der Länder und der Pharmaverbände
geschafft, uns auf einen gemeinsamen Nenner für dieses komplexe Projekt
zu einigen."

Selbstverständlich bliebe die Zielsetzung der gesetzlichen Regelung
bestehen, also vor allem die Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes bei
Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, auf das
unerlässliche Mindestmaß zurückzuführen und so den Verbraucherschutz
wieder in den Vordergrund zu stellen. Dazu müssten aber die
tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften eine zeitgemäß differenzierte
tierärztliche Behandlung ermöglichen. Hervorzuheben sei, dass die
derzeit geltenden Regelungen vor allem in landwirtschaftlichen Betrieben
mit kleineren Tierbeständen eine praxisgerechte Durchführung bestimmter
Behandlungskonzepte erheblich erschweren würden.

Der Antrag, der am heutigen Donnerstag im Bundestag eingebracht wird,
erhöht den Druck auf Bundesministerin Künast, nun endlich einen
Gesetzentwurf vorzulegen. "Kühnast hat sich in den vergangenen Monaten
häufig zu diesem Thema geäußert, intern aber offensichtlich jede Aktion
blockiert." Julia Klöckner zeigt sich zufrieden, dass die Regierung
durch konstruktive Oppositionspolitik in erheblichen Zugzwang gerät.
"Endlich kommt Bewegung in diese wichtige Materie".

 



 

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