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AHO Aktuell - 03.05.2004

Landestierschutzbeirat gegen Haltung von Schweinen als Heimtiere


Stuttgart (aho) - Der Landestierschutzbeirat von Baden-Württemberg hat
sich in seiner jüngsten Sitzung gegen die Haltung von Schweinen als
Heimtiere ausgesprochen. Dies teilte das Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum am Montag (3. Mai) in Stuttgart mit. Auch Minipigs und
Hängebauchschweine seien für eine solche Haltung nicht geeignet. Diese
seien hochsoziale Tiere und bräuchten den Kontakt zu Artgenossen. Die
Haltung eines einzelnen Tieres in der Wohnung sei daher nicht
artgerecht. Die rechtlichen Vorgaben für die Schweinehaltung seien den
Haltern häufig nicht bekannt. Wer beispielsweise mit seinem Tier in
Urlaub fahre, müsse u.a. die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen
beachten. Zudem sei das Ausführen von Hausschweinen in seuchenrechtlich
reglementierten Gebieten nicht zulässig.

Für alle Schweine würden im Übrigen die strengen Vorschriften zum
Schutz vor der Schweinepest gelten, egal ob sie in landwirtschaftlichen
Nutztierhaltungen oder in einem privaten Haushalt gehalten werden.
Danach müssten die Besitzer auch die im Haus lebenden Tiere bei dem
zuständigen Veterinäramt melden, damit die Schweinehaltung registriert
werden könne. Sollen Schweine auch gezüchtet werden, müssten zusätzliche
Anforderungen eingehalten werden. In der Praxis bedeute dies, dass
beispielsweise bei der Freilandhaltung das Gelände mit einem doppelten
Zaun eingefriedet und von der Behörde genehmigt werden müsse. Ein
Kontakt zu Wildschweinen müsse sicher ausgeschlossen werden können,
damit Ansteckungsrisiken vermieden werden könnten.

Auf Grund der hohen Übertragungsgefahr bestehe ein generelles
Verfütterungsverbot von Speiseresten an Schweine. Der Landesbeirat für
Tierschutz informierte sich auch über die Möglichkeiten der vorbeugenden
Impfung gegen die Schweinepest, um so künftig Tötungen ganzer Bestände
im Seuchenfall überflüssig zu machen. Die verfügbaren Impfstoffe böten
keinen hundertprozentigen Schutz und seien deshalb nur als Notimpfung
im Rahmen der Seuchenbekämpfung zulässig. Als reine Prophylaxemaßnahme
sei die Impfung ungeeignet.

Der Landesbeirat für Tierschutz wurde darüber informiert, dass
anlässlich des diesjährigen Ibrahim- und Opferfestes Anfang Februar in
Baden-Württemberg keine Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen
Schlachten (Schächten) erteilt worden seien. Das Ministerium für
Ernährung und Ländlichen Raum informierte zusätzlich, dass während
dieser Tage die zuständigen Behörden die in Frage kommenden
Schlachtstätten verstärkt kontrolliert und lediglich vereinzelte
Verstöße gegen das Fleischhygiene- bzw. das Tierschutzrecht
festgestellt hätten: Sieben Schlachtungen ohne die erforderliche
Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Schwarzschlachtung) und zwei
Fälle von Schlachtungen ohne Betäubung (Schächten). Diese Verstöße
seien alle zur Anzeige gebracht worden, die Verfahren seien noch
nicht abgeschlossen.

Der Landesbeirat für Tierschutz sprach sich außerdem gegen den Erlass
einer neuen Kormoran-Verordnung in Baden-Württemberg aus. Während die
Vertreter der Landwirtschaft und des Landesfischereiverbandes e.V.
darauf hinwiesen, dass zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden
eine neue Kormoranverordnung erforderlich sei, lehnten die Vertreter
der Tierschutzorganisationen den Erlass einer neuen Verordnung
entschieden ab. Nach Auffassung der Tierschutzorganisationen seien
in den vergangenen Jahren in allen ausgewiesenen Gebieten weder
erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden durch Kormorane
nachgewiesen worden noch sei wissenschaftlich belegt worden, dass
durch Kormorane seltene, einheimische Fischarten gefährdet würden
oder Kormorane allein für deren Rückgang verantwortlich seien. Sie
wiesen auch darauf hin, dass fischereiwirtschaftliche Schäden nur
von Berufsfischern geltend gemacht werden könnten, wie jüngste
Gerichtsurteile bestätigen würden. Der Landesbeirat begrüßte
hingegen die von der Landesregierung unterstützte Initiative zur
Verbesserung der Artenvielfalt in und an stehenden Gewässern, die
Fischen zusätzlichen Lebensraum und Versteckmöglichkeiten bieten
(wie z.B. das Einbringen sogenannter Totholzburgen in die Gewässer).

 



 

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