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AHO Aktuell - 06.04.2004

Backhaus: Illegale Entsorgung toter Kälber bislang nur Einzelfälle


Schwerin (aho) - Die Feststellung von Fällen illegaler Beseitigung von toten
Kälbern durch Vergraben oder Verfüttern im Landkreis Ostvorpommern hat das
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei sofort zum
Anlass genommen und die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte aller Landkreise
aufgefordert, über die jeweilige Situation zu berichten und notwendige
Maßnahmen zu ergreifen.

"Bislang sind auch in anderen Landkreisen Einzelfälle bekannt. Ein
derartiges Fehlverhalten einzelner Landwirte stößt auf mein größtes
Unverständnis. Ich habe die Veterinärämter der Kreise nochmals aufgefordert,
Verstöße zu verfolgen und rigoros zu ahnden", reagierte Minister Dr.
Backhaus.

Nach den tierkörperbeseitigungsrechtlichen Bestimmungen sind u.a. Tierkörper
von verendeten landwirtschaftlichen Nutztieren zwingend in einer
Tierkörperbeseitigungsanstalt zu beseitigen. Ausnahmen darf die zuständige
Veterinärbehörde lediglich für das Vergraben toter Heimtiere wie Hunde und
Katzen zulassen.
Daneben darf die zuständige Veterinärbehörde in bestimmten Fällen die
Verfütterung von tierischen Nebenprodukten, die frei von sogenannten
Risikomaterialien sind, unter ihrer Aufsicht zulassen.



 



 

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