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AHO Aktuell - 02.04.2004

BSE bei Rind aus Mecklenburg-Vorpommern festgestellt


Schwerin (aho) - Im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung ist bei einem
sechs Jahre alten Rind aus Mecklenburg-Vorpommern BSE festgestellt worden.
Am 1. April 2004 hat das Nationale Referenzlabor in der
Bundesforschungsanstalt für virusbedingte Erkrankungen der Tiere auf der
Insel Riems (BFAV) diese Diagnose bestätigt. "Auch dieser Fall zeigt, dass
das Überwachungssystem in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert. Das Fleisch
von diesem Tier konnte nicht in die Lebensmittelkette gelangen", reagierte
heute der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Dr.
Till Backhaus.

Unabhängig von diesem neuen Fall hatte sich der Minister erst letzten Montag
bei einem Gespräch mit dem Präsidenten der BFAV, Prof. Dr. Mettenleitner auf
dem Riems persönlich und ausführlich über die aktuelle BSE-Situation in
Deutschland und Europa informiert. Deshalb könne man auf den aktuellen Fall
bezogen berechtigter Weise den Schluss ziehen, dass - nach dem 15 Monate
lang kein Verdachtfall zu bearbeiten war - zwei BSE-Fälle in
Mecklenburg-Vorpommern innerhalb von zwei Wochen als reiner Zufall zu
bewerten sind. Die Experten gehen davon aus, dass auch zukünftig Einzelfälle
von BSE-Erkrankungen festgestellt werden.

Dr. Backhaus: "Entscheidend sei, dass nach wie vor jedes Tier, das älter als
24 Monate ist, auf dem erforderlichen, hohen Sicherheitsniveau untersucht
wird. Dies ist in Mecklenburg-Vorpommern voll gewährleistet." Die
zuständigen Behörden hatten sofort Maßnahmen eingeleitet, die in
Übereinstimmung mit den BSE-Bekämpfungsvorschriften der Europäischen Union
erforderlich sind. "Zusätzlich habe ich angeordnet, dass der Landkreis durch
Fachleute meines Ressorts unterstützt wird", führte der Minister aus.

Mit Bezug auf den letzten BSE-Fall vom 18. März und die
tierschutzrechtlichen Aspekte der sog. Kohortenlösung versicherte Minister
Backhaus: "Sollten auch im neuen Fall hochtragende Mutterkühe zur der
Kohorte des BSE-Rindes gehören, die wegen der EU-rechtlichen Vorgaben
getötet werden muss, kommt eine Tötung dieser Tiere erst nach dem Abkalben
in Frage."


 



 

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