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AHO Aktuell - 01.04.2004

Bundesrat: Trichinenproben bei Wildschweinen neu regeln


Berlin (aho/lme) - Ziel eines Gesetzentwurfes des Bundesrates (15/2772) ist
es, die vorgeschriebene Trichinenproben-Entnahme bei Wildschweinen künftig
statt allein durch amtliches Personal auch durch Jagdausübungsberechtigte
vornehmen zu lassen.
Hierzu will die Länderkammer das Fleischhygienegesetz und die
Fleischhygiene-Verordnung ändern. Aufgrund der stark gestiegenen
Schwarzwildstrecke würden zunehmend organisatorische Probleme bei der
praktischen Durchführung der Trichinenuntersuchung auftreten.
Insbesondere während der Sommermonate sei eine Unterbrechung der Kühlung
durch den Transport der Tierkörper zur Untersuchungsstelle abzulehnen,
begründet die Länderkammer ihre Initiative. Mit der vorgeschlagenen Regelung
erübrige sich der Transport des gesamten Wildkörpers zur amtlichen
Untersuchungsstelle beziehungsweise eine gesonderte Anfahrt des amtlichen
Personals zur jeweiligen Wildkammer ausschließlich zum Zwecke der
Probeentnahme und Kennzeichnung. Die Untersuchung der Proben soll nach dem
Willen des Bundesrates wie bisher beim amtlichen Personal verbleiben. Die
eindeutige Zuordnung zwischen der Trichinenprobe und dem
Untersuchungsergebnis des Wildkörpers solle durch die Vergabe von amtlichen
Wildmarken und entsprechend nummerierten Wildursprungsscheinen erreicht
werden.
Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf des
Bundesrates und schlägt einige Änderungen vor.


 



 

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