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AHO Aktuell - 18.03.2004

>>Gentechnik-Kennzeichnung ändert nichts an den Futtermitteln!<<


Bonn (DVT) - Die Anwendung gentechnischer Verfahren hat auf vielen Stufen der
Futtermittel- und der Lebensmittelherstellung längst ihren Einzug gehalten. Darauf
hat der Präsident des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT), Ulrich Niemann, heute
in Bonn nochmals hingewiesen. „Die Tatsa-che, dass ab 18. April Futtermittel, die
gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder daraus hergestellt wurden,
gekennzeichnet werden müssen, ändert an den Futtermitteln selbst nichts, sondern
macht nur sichtbar, was längst Realität ist“, so Niemann.
Gentechnisch veränderte Pflanzen werden inzwischen weltweit auf rund 68 Millionen
Hektar angebaut. Allein in 2003 ist die Anbaufläche nochmals um 15 Prozent
gestiegen. Dabei gab es bei Mais mit einem Plus von 25 Prozent auf 15,5 Millionen
Hektar den stärksten Zuwachs, gefolgt von gentechnisch verändertem Raps, dessen
Anbaufläche um 20 Prozent auf 3,6 Millionen Hektar stieg. Bei Sojabohnen handelt
es sich bereits bei mehr als der Hälfte der Weltproduktion (55 Prozent) um
gentechnisch veränderte Pflanzen. Da in Europa seit jeher eine Unterversorgung mit
eiweißhaltigen Futtermitteln besteht, muss pflanzliches Eiweiß aus Drittländern
importiert werden. Wichtige Eiweißträger für den Futtermittelsektor sind
Sojaschrot, Rapsschrot sowie Maiskleberfutter und Maiskeimschrot als Nebenprodukte
der Maisverarbeitung.
Angesichts der geschilderten Anbausituation und der Tatsache, dass das Erntegut in
den Ursprungsländern nur in Ausnahmefällen getrennt erfasst und verschifft werde,
gehe er davon aus, so Niemann, dass insbesondere Sojaschrot - egal ob es nun im
Rahmen der Mischfutterherstellung weiter verarbeitet oder als Einzelkomponente
direkt in der Landwirtschaft verfüttert werde - ab 18. April fast ausnahmslos
gekennzeichnet werde.
Vor diesem Hintergrund warnte Niemann auch vor der Abgabe von „Garantieerklärungen
“, die eine „Gentechnikfreiheit“ zusichern sollen. Es sei gleichermassen unseriös,
solche Erklärungen abzugeben wie sie einzufordern.

„Der Verbraucher versteht unter „Gentechnik-Freiheit“ in der Regel, dass ein
Produkt nie mit Gentechnik in Berührung gekommen sei und keinerlei Spuren
gentechnischer Bestandteile aufweist“, führte der DVT-Präsident aus. Angesichts
der Tatsache, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen weltweit jedoch
bereits Fakt sei und es beispielweise durch Pollenflug, bei der Ernte, aber auch
auf Transportwegen und bei der Lagerung immer zu Vermischungen kommen könne, sei
eine absolute Gentechnikfreiheit heute nicht mehr zu garantieren. Auch der
Gesetzgeber trage dieser Tatsache Rechnung, indem er anerkenne, dass
GVO-Bestandteile bis zu einer Höhe von 0,9 Prozent technisch unvermeidbar und
zufällig sein könnten und entsprechende Produkte damit nicht gekennzeichnet werden
müssten.
Erheblichen Klärungsbedarf sieht Niemann hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht
für Zusatzstoffe, die heute fast ausnahmslos mit Hilfe gentechnisch veränderter
Verfahren hergestellt würden. Hier sei vier Wochen vor Inkrafttreten der
Kennzeichnungspflicht auf Brüsseler Ebene noch immer unklar, welche Produkte unter
die Kennzeichnungsregelung fielen und welche nicht. „Dies ist für uns ein
untragbarer Zustand, da wir jetzt die Vorbereitungen für die Kennzeichnung treffen
müssen“, sagte Niemann. „Solange hier noch Unklarheiten bestehen, können wir
unseren Mitgliedsunternehmen eigentlich nur raten, alles zu kennzeichnen“.
Der DVT-Präsident bekräftigte in dem Zusammenhang nochmals, dass die
Mischfutterindustrie dem Einsatz der Grünen Gentechnik grundsätzlich neutral
gegenüber stehe. Letztlich würden Angebot und Nachfrage den Markt bestimmen. Er
sei jedoch realistisch genug, zu sehen, dass sich die Gentechnik weltweit auf dem
Vormarsch befinde und sich die Anbauverhältnisse wohl kaum „zurückdrehen“ liessen.


 



 

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