Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 17.03.2004

Mehr Platz für Schweizer Ziegen +++ Laufstallhaltung ab 2010 vorgeschrieben


(aid) - In der Schweiz schreibt die Bioverordnung vor, dass Biobetriebe ab 2010
ihre Ziegen nicht mehr in Anbindehaltung, sondern nur noch in Laufställen halten
dürfen. Das Zentrum für tiergerechte Haltung in Tänikon untersuchte, wie sich
behornte Ziegen im Laufstall halten lassen. Vier Gruppen mit je zehn behornten und
hornlosen Ziegen wurden beobachtet. Das Fressplatzangebot variierte: zwei
Fressplätze von je 35 cm Breite und 2 m² Liegefläche pro Tier bzw. 1 Fressplatz
und 1 m² Liegefläche pro Tier. Beim kleineren Fressplatzangebot fraßen die
behornten Ziegen weniger lang und standen am Fressgitter dichter beisammen als
hornlose Ziegen. Rangtiefere Tiere konnten nur während eines Drittels der gesamten
Fresszeit ans Fressgitter gelangen. Die Aggressionsrate war bei behornten Ziegen
nicht höher als bei hornlosen. Beim Liegeverhalten wurden keine Unterschiede
zwischen behornten und hornlosen Ziegen festgestellt. Eine Fressplatzeinschränkung
ist für rangniedere Tiere wesentlich problematischer als die Verkleinerung des
Liegeflächenangebots. Wichtig ist, dass beim Fressen alle Ziegen ihre benötigte
Ration aufnehmen können. Erreichbar wäre das durch Einsperren in ein Fressgitter,
Sichtblenden zwischen den Fressplätzen, Anbinden während der Fresszeiten. Eine
weitere Möglichkeit wäre, mehr Fressplätze zur Verfügung zu stellen, so dass sich
in Kleingruppen von 20 Tieren ein Tier-Fressplatz-Verhältnis von 1:1,5 ergibt.
Eine Liegefläche von 1 m² ist zu wenig, wobei es weniger auf die Größe der Bucht
ankommt als auf die Struktur, damit Tiere eventuell ausweichen können. Über diese
Untersuchung berichtete der "Schweizer Bauer".

aid, Renate Kessen



 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de