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AHO Aktuell - 15.03.2004

Ausgestaltete Legehennenkäfige: Institute empfehlen Weiterentwicklung


Hannover / Braunschweig (aho) - Institute der Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft (FAL), der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Medizinischen
Hochschule Hannover haben den vorläufigen Endbericht zum "Modellvorhaben
Ausgestalteter Käfig" vorgelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass in den
untersuchten ausgestalteten Käfigen hohe Produktionsleistungen zu erzielen sind
und diese trotz erhöhter Investitionskosten in naher Zukunft wettbewerbsfähig sein
dürften. Die Gaskonzentrationen (Ammoniak und Kohlendioxid) sowie die Staub- und
Keimgehalte in der Stallluft lagen unterhalb der Richtwerte und die
Hygienebedingungen waren in der Mehrzahl der untersuchten Ställe gut. Die
Mortalitätsraten und Schäden durch Federpicken und Kannibalismus waren gering. Als
problematisch beurteilt wird die hohe Zahl Hennen, bei denen Veränderungen der
Fußballen festgestellt wurden. Die Strukturen (Nest, Einstreubereich und
Sitzstangen) der ausgestalteten Käfige wurden von den Hennen gut angenommen,
allerdings war die Bewegungsmöglichkeit der Hennen und insbesondere die Nutzung
der Einstreubereiche teilweise deutlich eingeschränkt, so dass im Hinblick auf das
Verhalten der Hennen das Raumangebot vergrößert und insbesondere der
Einstreubereich verbessert werden sollte. Auch die Lichtverhältnisse in den
untersuchten Käfigen wiesen Mängel auf. Insgesamt sollten ausgehend von den
Vorteilen des ausgestalteten Käfigs die zurzeit noch bestehenden Problembereiche
weiter verbessert werden.

Das Modellvorhaben Ausgestalteter Käfig wurde im März 2000 begonnen mit
dem Ziel, die praktische Erprobung und Entwicklung dieser neuen
Haltungsform wissenschaftlich zu begleiten. An dem Vorhaben nahmen
insgesamt sechs Praxisbetriebe teil, auf denen ausgestaltete Käfige von
vier Herstellern in verschiedenen Varianten eingerichtet und während des
Untersuchungszeitraumes weiterentwickelt wurden. Erfasst wurden die
Produktionsleistungen, das Verhalten der Hennen, Gefieder- und
Hautschäden, hygienische Aspekte und Kennwerte der ökonomischen
Konkurrenzfähigkeit. Vergleichende oder experimentelle Untersuchungen
waren in dieser Praxiserhebung nicht vorgesehen. Beteiligt waren das
Institut für Tierschutz und Tierhaltung und das Institut für
Betriebswirtschaft der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL),
das Institut für Tierhygiene, Tierschutz und Nutztierethologie der
Tierärztlichen Hochschule Hannover sowie das Institut für
Versuchstierkunde und Zentrales Tierlaboratorium der Medizinischen
Hochschule Hannover.

Hintergrund für das Modellvorhaben war der Beschluss des EU-Rates
(Richtlinie 1999/74/EG), ab 2012 die herkömmliche Käfighaltung für
Legehennen zu verbieten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Legehennen in der EU
nur noch in Käfigen gehalten werden, wenn diese über Nester,
Einstreubereiche, Sitzstangen und ein Platzangebot von mindestens 750
cm² je Tier verfügen. Hierdurch soll den Hennen das Ausüben ihres
Verhaltensrepertoires ermöglicht werden. Außerdem sind Vorrichtungen zum
Kürzen der Krallen einzurichten. Zu diesem Zeitpunkt lagen noch kaum
praktische Erkenntnisse über diese neue Haltungsform vor. In seinem
Urteil vom 6. Juli 1999 (2 BvF 3/90) erklärte das
Bundesverfassungsgericht zugleich die deutsche Hennenhaltungsverordnung
vom 10. Dezember 1987 für nichtig. Gründe hierfür waren die
Unvereinbarkeit der Hennenhaltungsverordnung mit dem Tierschutzgesetz
und ein Verstoß der Verordnung gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) erließ hierauf mit Zustimmung des Bundesrates
eine neue Verordnung zur Legehennenhaltung
(Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Änderung vom 28. Februar 2002).
Diese Verordnung geht sowohl bei der Regelung der Übergangsfristen als
auch bei den Anforderungen bezüglich des Raumangebotes über die
EU-Richtlinie hinaus.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat das BMVEL das Institut für
Tierschutz und Tierhaltung der Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft (FAL) aufgefordert, in einer Stellungnahme die Ergebnisse
des Modellvorhabens den aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
von 1999 ableitbaren Vorgaben hinsichtlich der Verhaltensgerechtheit
gegenüber zu stellen. Das Institut kommt zu der Schlussfolgerung, dass
die mit der Ausgestaltung der Käfige erreichten Verbesserungen nicht in
allen Aspekten ausreichen, um eine verhaltensgerechte Haltung der
Legehennen zu gewährleisten. Verbesserungen sind notwendig insbesondere
im Hinblick auf die räumliche Anordnung und/oder Gestaltung der
Sitzstangen, die Größe und Gestaltung des Einstreubereiches, die Größe
des Nestes und die Ausleuchtung der Käfige. Durch diese Veränderungen
soll eine bessere Trennung und Nutzbarkeit der Funktionsbereiche
erreicht werden.

Der Bericht: MODELLVORHABEN AUSGESTALTETE
KÄFIGE: Produktion, Verhalten, Hygiene und Ökonomie in ausgestalteten
Käfigen von 4 Herstellern in 6 Legehennenbetrieben; Zusammenfassung
vom 18. Februar 2004 (redaktionell aktualisiert am 15. März 2004)
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