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AHO Aktuell - 03.03.2004

Kennzeichnung von Futtermitteln: Grüne Gentechnik ist längst Realität


Bonn (DRV) - "Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen
(GVO) enthalten oder aus GVO hergestellt wurden, wie z. B.
Sojaschrot, sind seit Jahren fester Bestandteil in der Fütterung von
Nutztieren. Ab 19. April 2004 gelten in der Europäischen Union (EU)
Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von
GVO-Futtermitteln. Diese komplexen Vorschriften bringen der
Wirtschaft erheblichen organisatorischen Aufwand", erläuterte Manfred
Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), vor
Journalisten in Berlin.

Der Import und die Verarbeitung bestimmter GVO sind in der EU
bereits seit 1990 aufgrund entsprechender gesetzlicher Bestimmungen
möglich. Diese gentechnisch veränderten Organismen wurden in der EU
einer langjährigen Sicherheitsbewertung unterzogen und erhielten auf
Basis dieser Bewertung ihre Zulassung.

In der EU besteht ein Versorgungsdefizit für eiweiß- und
energiereiche Futtermittel. Dieser Bedarf wird durch Einfuhren von
Getreide, Ölsaaten und anderen Futtermitteln, insbesondere aus den
USA und Südamerika, gedeckt. In den USA wurden 2003 auf 81 % der
Soja-Anbaufläche gentechnisch veränderte Sojapflanzen, in Argentinien
auf 99 % und in Brasilien auf 35 % angebaut. Die Tendenz ist
steigend. Mit 140 Mio. t decken diese drei Länder rund 80 % der
Welt-Sojaproduktion ab.

GVO- und konventionelle Agrarprodukte werden in den wichtigen
Exportländern in der Regel nicht getrennt erfasst, transportiert und
vermarktet. GVO-freie Futtermittel sind deshalb auf den
internationalen Rohstoffmärkten kaum verfügbar.

"Aufgrund dieser Marktverhältnisse ist die Forderung an die
Landwirte, ausschließlich "gentechnik-freie" Futtermittel zu
verwenden, illusorisch. Die genossenschaftlichen
Futtermittel-Hersteller werden auch "gentechnik-freie" Produkte
anbieten. Aufgrund der höheren Beschaffungs- und Logistikkosten haben
diese Betriebsmittel allerdings ihren Preis. Wenn sich ein Markt für

GVO-freie Futtermittel entwickelt, werden wir diesen Bedarf
decken", so Nüssel.

Produkte wie Milch, Fleisch und Eier, die von Tieren stammen, die
kennzeichnungspflichtige Futtermittel erhalten haben, müssen nach
geltendem EU-Recht nicht gekennzeichnet werden. Diese Entscheidung
beruht auch auf der Tatsache, dass die Aufnahme von
GVO-Futtermitteln nicht zu einer Veränderung der tierischen
Erzeugnisse führt. Die bislang zugelassenen GVO-Pflanzen besitzen
optimierte Anbaueigenschaften, haben aber keine veränderten
ernährungsphysiologischen Eigenschaften.




 



 

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