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AHO Aktuell - 19.02.2004

DBV kritisiert Ausweitung des Begriffs >>Tierseuche<<


Berlin (aho) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die vom Bundeskabinett
beschlossene Novellierung des Tierseuchengesetzes vom Grundsatz her begrüßt.
Verbesserte Ermächtigungen von Bund und Ländern können eine effizientere
Bekämpfung von hoch ansteckenden Tierseuchen ermöglichen. Kritisch sieht der DBV
jedoch die zu weitreichende Ausweitung der Definition des Begriffs von
Tierseuchen. So werden nach der Novelle auch Krankheitserreger und Krankheiten als
Tierseuchen definiert, die bei Tieren auftreten können, aber auch auf anderem Wege
auf den Menschen übertragbar sind, so genannte Zoonosen. Ohne die Ausbreitung von
Zoonosen wie Salmonellen und die Gefahr für die Verbraucher zu verharmlosen oder
deren effektive Bekämpfung einzuschränken, gibt der DBV zu bedenken, dass viele
Zoonosen nicht nur auf Tierbestände beschränkt sind, sondern zum Beispiel über die
verarbeitende Industrie oder den Haushalt verbreitet werden können. So können sich
Salmonellen nicht nur über die Tierhaltung, sondern auch über die
Speiseherstellung verbreiten. Es wäre also an den Ursachen vorbeihandelnd, wenn
bei Auftreten von Salmonellen, wie es die Novelle vorsieht, alle Maßnahmen zur
Bekämpfung einer Tierseuche ergriffen würden, also zum Beispiel der Tierstand
eines Betriebes getötet werde, aus dem das Nahrungsmittel kommt.

Der DBV begrüßt hingegen die Klarstellung in der Novelle, dass die
Desinfektionskosten zusätzlich erstattet werden, insbesondere im Hinblick auf die
finanzielle Unterstützung durch die EU bei einigen Tierkrankheiten. Eine in vielen
Fällen notwendige Beschleunigung der Auszahlung dieser Entschädigungen würde
erreicht, wenn eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Erstattung der
Desinfektion vorläge. Die Entschädigung, so der Vorschlag des DBV, könnte sich zum
Beispiel auf das Tier oder den Tierplatz beziehen.




 



 

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