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AHO Aktuell - 10.02.2004

Schweinepest: Wildschwein-Impfungen in Eifel und Pfalz


Mainz (aho) - Zur Bekämpfung der Schweinepest bei Schwarzwild in Rheinland-Pfalz
werden vom 20. bis 22. Februar 2004 auch in diesem Jahr wieder Impfköder
ausgelegt - in der Eifel und in der Pfalz. Das teilte heute das Ministerium für
Umwelt und Forsten mit. Jäger erhalten die Impfköder in den Kreisverwaltungen und
legen sie an Kirrstellen im Wald aus. Der Impfstoff stellt für Menschen keine
Gefahr dar, jedoch sollten die an ein Stück Seife erinnernden Köder nicht berührt
werden. Die zweite Impfung in diesem Frühjahr ist vom 19. bis 21. März vorgesehen.
Die Kosten für die diesjährigen Impfaktionen werden vom Land übernommen und
betragen voraussichtlich über zwei Millionen. 2002 kosteten die Impfungen 1,5 Mio
Euro, 2003 2,1 Mio Euro.

In der Eifel sind die Landkreise Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld,
Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück-Kreis,
Trier-Saarburg sowie die Städte Trier und Koblenz einbezogen. In der Pfalz erfolgt
die Auslage in den Landkreisen Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach,
Donnersbergkreis, Germersheim, Kusel, Ludwigshafen, Südliche Weinstraße,
Südwestpfalz, in Stadt und Landkreis Kaiserslautern sowie in den Städten Landau,
Neustadt, Pirmasens und Speyer.

Die Impfung der Wildschweine gegen die Schweinepest ist bisher sehr erfolgreich
verlaufen. In der Region Eifel wird seit 2002 geimpft. Im gleichen Jahr waren noch
250 Wildschweine mit dem Virus der Schweinepest infiziert, 2003 waren dann nur
noch drei Tiere im gleichen Gebiet Virusträger. Mehr als 50 Prozent der
Schwarzkittel besitzen in dieser Region Antikörper gegen das Schweinepestvirus und
sind gegen eine erneute Erkrankung geschützt.
Ähnliche Erfolge in der Pfalz sind absehbar, wo seit 2003 geimpft wird: Nach nur
vier Impfköderauslagen wurde dort eine Immunisierungsrate von rund 50 Prozent
erreicht. In der Pfalz ist jedes zweite Wildschwein gegen eine Infektion immun.
Weil sich aber das Virus noch eine Weile unerkannt unter der Impfdecke halten
kann, ist es wichtig, dass die Vorsichtsmaßnahmen für Hausschweinebestände
unbedingt eingehalten werden. Verboten ist die Impfung von Hausschweinen mittels
Köder; diese würden dann als schweinepestverseucht gelten - mit allen
Konsequenzen.

Informationen über Ort und Zeit der örtlichen Impfköder-Auslagen können bei den
jeweiligen Kreisverwaltungen erfragt werden, teilt das Ministerium mit.


 



 

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