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AHO Aktuell - 06.02.2004

Geflügelpest: Risiken und Vorsichtsmaßnahmen


Mainz (aho) – Das Ministerium für Umwelt und Forsten informiert zu Risiken und
Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Geflügelpest:

Bei den seit Anfang Januar 2004 in zahlreichen ost- und südostasiatischen Ländern
gemeldeten Ausbrüchen der Geflügelpest (Geflügelgrippe, Aviäre Infuenza) handelt
es sich um solche, die an das Geflügel angepasst sind; das zeigen die
identifizierten Virusstämme. In Rheinland-Pfalz gibt es zur Abwehr der
Geflügelpest verschiedene Maßnahmen. Generell sind Hühner und Truthühnerhaltungen
der zuständigen Kreisverwaltung oder in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung zu
melden. Ungewöhnlich hohe Tierverluste in Geflügelhaltungen sind unverzüglich den
vorgenannten Stellen mitzuteilen.

Welche Gefahr besteht für die Geflügelwirtschaft?

Das Risiko einer Einschleppung der Infektion in hiesige
Wirtschaftsgeflügel-Haltungen ist nicht unerheblich. Die größten Gefahren der
Verbreitung der Geflügelpest von Asien nach Europa bestehen durch illegal
verbrachtes Geflügel oder geschmuggelte Ziervögel, durch mit Geflügelkot
verschmutzte Geräte, Kleidung oder Futtermittel sowie durch die Mitnahme von
unbehandeltem Geflügelfleisch oder Eiern durch Reisende mit nachfolgendem Kontakt
dieser Personen, Tiere, Geräte und Produkte mit hiesigem Wildgeflügel oder
Hausgeflügel.

Wie können sich Geflügelhalter schützen?

Entscheidend sind eine gute Hygiene und kontrollierter Tierzukauf aus bekannten,
seriösen Quellen. Zukäufe vom Wochenmarkt sollten möglichst vermieden werden. Der
Zutritt zu den Stallungen und Ausläufen ist möglichst auf das Betreuungspersonal
in Schutzkleidung zu beschränken. Bei Geflügelhaltungen mit Auslauf, sollte die
Möglichkeit des Füttern der Tiere durch Spaziergänger möglichst unterbunden
werden.

Welche Vorsichtsmaßnahmen sind für Asienreisende sinnvoll?

Asien-Besucher sollten derzeit keine Märkte, Feste und Veranstaltungen besuchen,
auf denen lebendes Geflügel, auch Ziervögel, ausgestellt oder verkauft werden.
Kontakt zu Käfigen und anderen Materialien, die mit Geflügel und Ziervögeln in
Berührung gekommen sind, sind zu vermeiden. Ebenso sollte möglichst kein Kontakt
mit rohen Eiern erfolgen. Erhitztes Geflügelfleisch und gekochte Eier stellen
keine Gefahr dar.

Welche Vorsichtsmaßnahmen sind nach der Rückkehr aus Asien sinnvoll?

Lebendes Geflügel und lebende Ziervögel dürfen auf keinen Fall aus Asien nach
Europa gebracht werden. Zum Schutz der hiesigen Hobby- und
Wirtschaftsgeflügelhaltungen sind Kleidung, Schuhe und andere Gegenstände, die mit
Geflügel in Kontakt gekommen sein können (u.a. auch Wildenten, -gänse und tauben)
gründlich zu reinigen. Nicht erhitztes Geflügelfleisch und rohe Eier sollten nicht
im Reiseverkehr mitgeführt werden. Auf keinen Fall Geflügelfutter oder Vogelfutter
mitführen!
Nach der Rückkehr aus Asien sollte der Kontakt zu Geflügelhaltungen und fremden
Ziervögeln für eine Woche vermieden werden.


 



 

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