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AHO Aktuell - 05.02.2004

Angeblicher Hormonskandal war Behördenschlamperei


Oldenburg / Dersum (aho) – Dem Landwirt Gerd Pohlmann aus Dersum (Emsland) wurde
nach einem 14 Jahre andauernden Rechtsstreit in der vergangenen Woche (29.01.2004)
vom Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg endgültig ein Schadensersatz in
Millionenhöhe zugesprochen. Das OLG bestätigte damit ein vorinstanzliches Urteil
des Landgerichtes Osnabrück. Die Klage des Landwirtes hatte seinen Ursprung in
einem angeblichen Hormonskandal im Jahre 1990. Routinemäßig gezogene Urinproben
ergaben damals bei einigen Kälbern seines Mastbetriebes den Verdacht auf die
illegalem Anwendung eines krebserregenden Masthormons. Der Betrieb wurde für
insgesamt 14 Monate gesperrt; seine Tiere wurden nach Bulgarien exportiert und
dort geschlachtet. Landwirt Pohlmann wurde in den Medien als „Hormonpanscher“
bezeichnet und um seinen guten Ruf gebracht. Vom Landwirt veranlasste Gegenproben
erbrachten hingegen ein negatives Ergebnis. Später stellte sich heraus, dass die
staatlichen Untersuchungsämter schlampig gearbeitet hatten. Vor vier Jahren hatte
dann ein Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom Land Niedersachsen sowie vom
Landkreis Emsland angeordnete Betriebssperre rechtswidrig war. Gutachter hatten
den angeblichen Hormonskandal als gegenstandslos entlarvt.

Wie hoch die Entschädigung ausfallen wird, muss noch in einem weiteren Prozess
geklärt werden. Nach Medienberichten steht eine Summe von 3,5 Millionen Euro zu
Diskussion.


 



 

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