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AHO Aktuell - 05.02.2004

Mahnung: Geflügelhalter müssen Schutzmaßnahmen beachten


Schwerin (aho) - Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) mahnt alle
Geflügelhalter im Land an, die seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen unbedingt
einzuhalten. "Mit Beginn des Vogelfluges sind alle Betriebe aber auch
Kleintierhalter aufgefordert, den Personen- und den Tierverkehr in den Anlagen
vorsorglich auf das Notwendigste zu reduzieren", sagt Minister Backhaus. Alle
Tierhalter wurden darüber bereits in den vergangenen Tagen über die Verbände
informiert.
In Mecklenburg-Vorpommern sind alle Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
(VLÄ), das Landesveterinär- und Lebensmittelunterschungsamt sowie die
Grenzkontrollstellen Pomellen, Mukran und Rostock über das Einfuhrverbot der
EU-Kommission unterrichtet. Danach sind sowohl kommerzielle als auch private
Einfuhren von Vögeln jeder Art aus Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Pakistan,
China einschließlich Hong Kong, Südkorea, Thailand, Vietnam untersagt. Das
Einfuhrverbot gilt auch für Geflügelerzeugnisse wie Geflügelfleisch, Brut- und
Konsumeier, Rohmaterial, unbehandelte Futtermittel mit Geflügelanteilen, nicht
behandelte Jagdtrophäen und unbehandelte Federn aller Vögel. Die Schutzmaßnahmen
gelten vorerst bis zum 15. August 2004. Geflügelfleischverarbeitende Betriebe
dürfen darüber hinaus nur noch Sendungen von Geflügelfleisch annehmen, das vor dem
1. Januar 2004 erschlachtet wurde.
"Die dramatischen Ausmaße der Geflügelpest in den Niederlanden und in Belgien sind
uns noch gut in Erinnerung", sagt Minister Backhaus. Dort mussten im vergangenen
Jahr nach Ausbruch der Geflügelpest rund 30 Mio. Tiere getötet werden. Als
Einschleppungsursache der Krankheit werden Wildvögel vermutet. Für einen Ernstfall
sei das Land gewappnet. "Viel wichtiger ist es aber, alles dafür zu tun, dass es
gar nicht erst dazu kommt", appelliert er an die Bürger.


 



 

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