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AHO Aktuell - 05.02.2004

Auch Hobbytiere: Alle Schweine müssen gemeldet werden!


L P D - Das Landvolk Niedersachsen erinnert alle Schweinehalter an ihre
Verpflichtung zur Meldung von Schweinebeständen. Bis zum 15. Januar sollten alle
am 1. Januar (Stichtagsregelung) auf einem Hof gehaltenen Schweine der Zentralen
Datenbank gemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt auch für Hobbyhalter und
Tierhalter, die vorübergehend keine Schweine halten, im Laufe des Jahres jedoch
wieder in die Tierhaltung einsteigen möchten. Gemeldet werden Zuchtschweine
inklusive Saugferkel und Mastschweine. Am einfachsten und kostengünstigsten melden
Tierhalter die Daten direkt per Internet an www.hi-tier.de, dazu haben sie eine
Zugangsberechtigung erhalten. Auch der konventionelle Weg über eine
Stichtagsmeldekarte oder als formloses Fax oder Brief an die Regionalstelle VIT
Verden ist möglich, aber etwas teurer. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse
gewährt landwirtschaftlichen Tierhaltern einen Zuschuss in Höhe des preiswertesten
Meldeweges, also dem über das Internet. Die Meldungen, die auch jede Übernahme von
Schweinen betreffen, sind bisher noch sehr sporadisch eingetroffen, teilt die
Regionalstelle VIT Verden mit und appelliert an alle Tierhalter, ihrer in der
Viehverkehrsverordnung aufgeführten Pflicht unbedingt nachzukommen.


 



 

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