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AHO Aktuell - 03.02.2004

Niedersachsen: Geflügelpest-VO gilt weiterhin +++ Vorbild für Bund


Hannover (aho) - Um, vor dem Hintergrund des Geschehens in Südostasien, den Schutz
vor der Einschleppung der Geflügelpest auf höchstmöglichem Niveau zu
stabilisieren, hat sich Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen heute für eine
dementsprechende Eilverordnung des Bundes ausgesprochen.
Die in der geänderten Fassung vom 16. Mai 2003 unverändert geltende
niedersächsische Geflügelpest-Verordnung könne Berlin als Vorbild für eine
Eilverordnung des Bundes betrachten, empfiehlt Ehlen.
Die Anzeigepflicht vermehrter Todesfälle in einem Bestand, als wichtiger Indikator
eines möglichen Seuchengeschehens, ist z.B. in der niedersächsischen Verordnung
bereits verankert, darüber hinaus eine Vielzahl von Sicherheitsvorkehrungen. So
müssen Halter von Hühnern, Perl- und Truthühnern sowie Enten und Gänsen
sicherstellen, dass keine betriebsfremden Personen die Haltungen betreten können
und dass Schuhreinigungs- und Desinfektionseinrichtungen vorhanden sind. Wer mehr
als 100 Tiere hält, muss zusätzlich optisch das "Unbefugte Betreten" verbieten,
ausreichend Schutzkleidung/Einwegkleidung für Befugte vorhalten und eine besondere
Bestandsdokumentation führen. Außerdem muss eine lückenlose "Besucherliste"
geführt werden, die mit der Ein- oder Ausstallung oder Futtermittellieferung
beschäftigten Personen/Betriebe/Händler chronologisch dokumentiert.
Gerätschaften, Fahrzeuge, der Verladeplatz sowie frei gewordene Ställe müssen
gereinigt und desinfiziert werden, Futtermittel und Einstreu "wildvogelsicher"
gelagert werden. Außerdem ist eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung
durchzuführen und zu dokumentieren. Futtermittelherstellungsbetriebe müssen bei
Produktion, Lagerung und Transport sicherstellen, dass kein Kontakt mit
geflügelpestübertragenden Tieren möglich ist. Fahrer müssen Buch führen über
Transporte, Ort und Tag der Fahrzeugdesinfektion etc.
Der komplette niedersächsische VO-Text kann hier eingesehen
werden.


 



 

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