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AHO Aktuell - 29.01.2004

Arzneimittelrecht: Bauernverband und Tierärzteschaft wollen kooperieren


Berlin (aho) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband
Praktizierender Tierärzte werden künftig enger zusammenarbeiten. Das haben
DBV-Präsident Gerd Sonnleitner und der Präsident des Bundesverbandes
Praktizierender Tierärzte, Dr. Hans-Joachim Götz, nach einer Pressemitteilung des
DBV beschlossen. Insbesondere der Entwurf der 13. Novelle des Arzneimittelgesetzes
war Anlass, Problembereiche herauszuarbeiten und gemeinsam nach gangbaren Lösungen
für die praktizierenden Tierärzte und Landwirte zu suchen. Schon mit der Umsetzung
der 11. Novelle, die seit 2002 in Kraft ist, wiesen der DBV und die
praktizierenden Tierärzte immer wieder auf die Auslegungsschwierigkeiten und
Anwendungsprobleme des Gesetzes hin und forderten eine umfassendere Änderung.
Sonnleitner und Götz sind sich einig, dass mit der nun folgenden Änderung des
Arzneimittelgesetzes vor allem die Praktikabilität des Gesetzes verbessert werden
muss. Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium unbedingt geforderte
Fristenregelung müsse so gestaltet werden, dass eine effektive tiermedizinische
Versorgung sichergestellt werden kann.

Die von den Verbänden dazu eingerichtete Arbeitsgruppe soll sich auch mit
Verbraucherschutz- und Tierschutzfragen sowie der veterinärmedizinischen
Versorgung von so genannten minor species - in nicht großen Populationen
vorkommende Tierarten wie zum Beispiel Kaninchen und Ziegen - beschäftigen. Schon
heute gibt es für zahlreiche Nutztiere keine spezifischen Arzneimittel mehr auf
dem Markt. Zur Behandlung dieser Tiere müssen Tierarzneimittel, die für andere
Tierarten bestimmt sind, umgewidmet werden. Ein weites Feld für die zukünftige
Zusammenarbeit wird von beiden Verbänden auch auf europäischer Ebene gesehen. Hier
müsse die politische Arbeit enger miteinander abgestimmt werden.



 



 

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