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AHO Aktuell - 28.01.2004

Kein Lasalocid mehr in Eiern: Betriebe dürfen liefern


Stuttgart (aho/lme) - Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am
Mittwoch (28. Januar) in Stuttgart mitteilte, dürfen alle Legehennenbetriebe in
Baden-Württemberg wieder Eier liefern. Die Sonderuntersuchungen von Hühnereiern
und Futtermitteln auf Lasalocid-Rückstände wurden abgeschlossen. Es wurden
insgesamt 148 Proben Hühnereier und 119 Proben Futtermittel auf Lasalocid
untersucht.
Für belastete Eier wurden Rückrufe veranlasst. Die betroffenen Betriebe durften
unabhängig von der Haltungsform (Freiland-, Boden-, Käfighaltung) bis zum
Vorliegen eines negativen Analysenergebnisses keine Eier mehr in den Verkehr
bringen.
In Eiern von acht Legehennenbetrieben in Baden-Württemberg war Lasalocid
überwiegend in geringen Konzentrationen zwischen drei und 15 Mikrogramm pro
Kilogramm (µg/kg) nachweisbar. Nur zwölf der insgesamt 41 positiven Befunde lagen
über 15 µg/kg. Die maximale Konzentration lag bei 78 µg/kg. Zudem wurde Lasalocid
in einer Probe Bio-Eier aus Freilandhaltung festgestellt, die im Einzelhandel
entnommen worden war.
Die überwiegend durch positive Eierbefunde ausgelösten Untersuchungen von
insgesamt 118 Legehennenfuttermitteln führten bei 35 Proben zu einem Nachweis von
Lasalocid. Dabei wurden meist sehr geringe Lasalocid-Gehalte festgestellt, die
vermutlich auf Verschleppungen bei der Herstellung von Mischfuttermitteln
zurückzuführen sind. Bei elf Proben lagen die Befunde über 0,10 mg/kg. Die
maximale Konzentration lag bei 0,72 mg/kg. Rückstände enthaltende Legehennenfutter
wurden durch die Futtermittelhersteller zurückgeholt.

Zusatzinformation

Nach den vorliegenden Erkenntnissen der amtlichen Futtermittel- und
Lebensmittelkontrolle waren die Rückstände in den Eiern auf Futtermittel
zurückzuführen, die geringe Konzentrationen an Lasalocid enthielten. Lasalocid
darf Futtermitteln für bestimmte Tierarten in genau festgelegter Konzentration zur
Prophylaxe gegen Kokzidien (Darmparasiten) zugesetzt werden. Bei deren
Verfütterung sind Wartefristen einzuhalten oder ist das Höchstalter der Tiere zu
berücksichtigen. Jedoch ist Lasalocid im Legehennenfutter nicht zugelassen, um
einen Übergang in die Eier sicher ausschließen zu können. Hingegen darf Lasalocid
bei Schlachtgeflügel und Junghennen dem Futtermittel zugesetzt werden. Bei
Masthähnchen ist vor der Schlachtung eine Wartezeit von fünf Tagen einzuhalten. An
Junghennen darf das Futtermittel bis zur sechzehnten Lebenswoche verfüttert
werden, damit keine Rückstände in das Ei übergehen. Hennen sind in der Regel ab
der 20. Woche legefähig. An Truthühner ist eine Verfütterung bis zur zwölften
Lebenswoche möglich.
Auslöser der Untersuchungen in Baden-Württemberg waren Meldungen aus
Mecklenburg-Vorpommern über Lasalocid-Rückstände in Hühnereiern im November 2003.
Nachdem als Ursache dieser Rückstände belastete Futtermittel vermutet wurden,
hatte Baden-Württemberg eigene Untersuchungen von Futtermitteln und Eiern
veranlasst.



 



 

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