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AHO Aktuell - 23.01.2004

Geflügelpest: EU verbietet Geflügeleinfuhren aus Thailand


Brüssel (aho/lme) - Nach Bestätigung von Ausbrüchen der Geflügelpest in Thailand
hat die Europäische Kommission den Vorschlag des für Gesundheit und
Verbraucherschutz zuständigen Kommissionsmitglieds David Byrne angenommen, die
Einfuhr von Geflügel und Geflügelerzeugnissen aus Thailand in die EU unverzüglich
auszusetzen. David Byrne, der zurzeit im Rahmen eines offiziellen Besuchs in
Thailand weilt, unterstrich, dass alle möglichen Maßnahmen getroffen werden
müssen, um die EU vor dem Virus zu schützen. Die Geflügelpest ist eine hoch
ansteckende Gefügelseuche, die dem Geflügelsektor schwere wirtschaftliche Schäden
zufügen kann und auch auf den Menschen übertragbar ist. Die EU importiert kein
lebendes Geflügel und keine Bruteier aus Thailand, doch obwohl das Risiko der
Einschleppung des Virus in Fleisch oder Fleischerzeugnissen wahrscheinlich sehr
gering ist, möchte die Kommission sichergehen, dass jede mögliche Übertragung
ausgeschlossen wird.

„Angesichts der hohen möglichen Risikos für Europa müssen wir die
Geflügeleinfuhren aus Thailand umgehend verbieten", so David Byrne. „Wir können im
Zusammenhang mit der Gesundheit von Mensch und Tier kein Risiko eingehen. Ich
hatte in den letzten Tagen ausführliche Gespräche mit der thailändischen Regierung
um die Lage genau einordnen zu können und habe sie aufgefordert, umfassende
Informationen zur Verfügung zu stellen, so dass die notwendigen Maßnahmen
getroffen werden können. Angesichts des möglichen Risikos für die öffentliche
Gesundheit habe ich die thailändischen Behörden dringend gebeten, alles zu tun, um
die Lage in den Griff zu bekommen und die internationale Gemeinschaft über die
WHO, das Internationale Tierseuchenamt (OIE) und die FAO um Hilfestellung bei der
Seuchenbekämpfung zu bitten. Ich habe wie zuvor Vietnam auch Thailand die Hilfe
der EU bei der Tilgung der Seuche angeboten."
Nach Bestätigung des Ausbruchs der Geflügelpest in Thailand durch die
thailändischen Behörden hat die Kommission entschieden, die Einfuhr von frischem
Fleisch von Geflügel, Laufvögeln, Federwild und Zuchtfederwild,
Geflügelfleischzubereitungen und Geflügelfleischerzeugnissen, die aus Fleisch der
genannten Arten bestehen oder dieses enthalten, sofort zu stoppen. Die Einfuhr von
Rohmaterial für die Tierfutterherstellung und Eiern für den menschlichen Verzehr
in die EU wurde ebenfalls ausgesetzt. Die Einfuhr von lebendem Geflügel und
Laufvögeln und deren Bruteiern und Eiern für den menschlichen Verzehr aus Thailand
war bereits vorher nicht zugelassen.
Diese von der Kommission heute verabschiedeten Maßnahmen treten unmittelbar in
Kraft. Sie gelten nicht für Fleisch und Fleischerzeugnisse von Geflügel, das vor
dem 1. Januar 2004 geschlachtet wurde.
Die Kommission wird die Seuchenlage in Südostasien sehr genau beobachten. Die Lage
und die erlassene Entscheidung werden auch Thema der für den 2.-3. Februar 2004
anberaumten Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit sein, bei der Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission
zusammenkommen.
Die EU hat im Jahr 2002 120 000 Tonnen und von Januar bis Oktober 2003 128 000
Tonnen Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse aus Thailand importiert.
In den letzten Wochen sind Ausbrüche der Geflügelpest in Vietnam, Südkorea und
Japan gemeldet worden. Da die EU kein Geflügel oder Geflügelerzeugnisse aus diesen
Ländern einführt, waren nach den Ausbrüchen keine besonderen EU-Maßnahmen
getroffen worden.

Hintergrund

Tierseuche


Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Virusinfektion des Geflügels, die je
nach Tierart große Verluste in der Geflügelindustrie verursachen kann. Frei
lebende Vögel können Träger des Influenzavirus sein, ohne selbst daran zu
erkranken, weil sie über eine natürliche Resistenz verfügen. Es ist bekannt, dass
frei lebende Wasservögel ein natürliches Reservoir für diese Viren bilden und die
erste Übertragung der Infektion auf Hausgeflügel verursachen können. Das
Internationale Tierseuchenamt führt die Geflügelpest als eine Seuche des
Verzeichnisses A auf, die sich schnell über die Grenzen hinweg ausbreiten kann.
Die Seuche kann schwerwiegende sozioökonomische Auswirkungen haben und den
internationalen Handel mit lebendem Geflügel und Geflügelerzeugnissen schwer
beeinträchtigen.

Öffentliche Gesundheit

Zwar ist die Geflügelpest erst wenige Male auf Menschen übertragen worden und hat
meist nur Bindehautentzündungen und leichtere grippeähnliche Erkrankungen
ausgelöst, doch sind 1997 in Hongkong 6 Todesfälle (von 18 gemeldeten
Infektionsfällen) nach der Infektion mit dem Subtyp H5N1 aufgetreten. Anfang 2003
infizierten sich drei weitere Personen mit diesem Subtyp und starben. Während der
niederländischen Epidemie im Jahre 2003 starb ein Tierarzt aufgrund einer
Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H7N7. Infektionen des Menschen
durch Geflügelerzeugnisse, z.B. Fleisch oder Eier, sind noch nie gemeldet worden.
Hauptquelle für die Infektion des Menschen ist der direkte Kontakt mit infiziertem
Geflügel.

 



 

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