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AHO Aktuell - 22.01.2004

Schweiz: Neue Regeln für tierische Nebenprodukte


Bern (aho) - Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) der Schweiz hat nach eigenen
Angaben die Verordnung über die Entsorgung tierischer Abfälle (VETA) komplett
überarbeitet und dem EU-Recht angeglichen. Damit soll ein reibungsloser Handel von
Tieren und Tierprodukten mit EU-Partnern garantiert werden. Für die revidierte
Verordnung beginnt heute die Anhörung. Sie dauert bis zum 1. März 2004.
In Anpassung an EU-Recht werden die tierischen Nebenprodukte neu in drei
Kategorien aufgeteilt. Kategorie-1-Produkte müssen verbrannt, jene der Kategorie 2
können als Dünger oder zur Biogas-Produktion verwendet und Kategorie-3-Produkte,
die risikoärmsten, können unter anderem Heimtieren verfüttert werden.
Grundsätzlich soll damit eine weitergehende Nutzung von tierischen Nebenprodukten
etwa zur Energiegewinnung möglich werden, ohne die wegen BSE erlassenen
Einschränkungen aufzuweichen.

 



 

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