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AHO Aktuell - 20.01.2004

Kreis Gütersloh: 700 Rinder statistisch nicht erfasst


Gütersloh (aho) - Rund 700 Rinder wurden im vergangenen Jahr von einem
Schlachtbetrieb im Kreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) geschlachtet, ohne dass
sie in den amtlichen Statistiken auftauchten. Ein amtlicher bestellter Tierarzt,
der mit sofortiger Wirkung suspendiert wurde, hatte die Tiere vor der Schlachtung
begutachtet, sie aber eben nicht erfasst. „Das sind astreine Grauschlachtungen“,
meint Fachbereichsleiter Hans Dieter Malsbender vom Landkreis Gütersloh.

Es handelt sich nach Auskunft der Kreisverwaltung um einen registrierten
Kleinbetrieb, der bestimmte Schlachtobergrenzen einzuhalten hat. Eine
entsprechende Ordnungsverfügung besitzt Rechtskraft und lag dem Betreiber vor. Da
die Tiere jünger als 24 Monate waren, mussten sie lediglich von einem amtlich
bestellten Tierarzt begutachtet werden. Dies ist laut Pressemitteilung des Kreises
Gütersloh im vorliegenden Fall auch geschehen. Allerdings blieb die
vorgeschriebene Ausfertigung eines Tagesberichtes, in dem die Anzahl der
überprüften Tiere festgehalten werden muss, in einer ganzen Reihe von Fällen aus,
so dass auf diesem Wege die Obergrenze umgangen werden konnte.
"Der Verstoß gegen die Ordnungsverfügung wird mit 250 Euro pro geschlachtetem Rind
geahndet werden", schildert Malsbender die Konsequenzen für den Betrieb. Der
amtlich bestellte Tierarzt – der nebenberuflich für den Kreis diese Überprüfungen
durchführte – wurde mit sofortiger Wirkung suspendiert. Eine Stellungnahme
seinerseits liegt noch nicht vor. Arbeitsrechtliche Schritte sind derzeit in
Vorbereitung.

 



 

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