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AHO Aktuell - 09.01.2004

Bestimmte Arzneimittel gegen Varroatose jetzt frei verkäuflich


Berlin (aho) - Bestimmte ameisen- und milchsäurehaltige Arzneimittel zur
Behandlung der Varroatose der Bienen dürfen jetzt auch außerhalb von Apotheken,
zum Beispiel im Zoofachhandel, verkauft werden. Das sieht die "Verordnung zur
Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
und zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln" vor,
die am 25.12.2003 in Kraft getreten ist. Betroffen sind Arzneimittel zur
Varroatose-Behandlung, die bis zu 65 Prozent Ameisensäure bzw. bis zu 15 Prozent
Milchsäure enthalten.
Die Entlassung von Ameisen- und Milchsäure aus der Apothekenpflicht gehörte nach
Informationen des Verbraucherschutzministeriums in Berlin zu den Forderungen der
Imkerschaft, als sich im vergangenen Winter ungewöhnlich hohe Bienenverluste
abzeichneten und die Varroatose als eine der Ursachen diskutiert wurde. In der
Folge hat sich das Bundesverbraucherministerium für die Verbesserung der
Behandlungsmöglichkeiten dieses Milbenbefalles der Bienen eingesetzt. Die
Aufhebung der Apothekenpflicht war möglich geworden, nachdem der nach dem
Arzneimittelgesetz zuständige Sachverständigenausschuss ein befürwortendes Votum
abgegeben hatte. Damit wird davon ausgegangen, dass die Sicherheit im Verkehr mit
Arzneimitteln durch die Freistellung nicht gefährdet wird. Nachdem im Sommer
ergänzend zu der schon bestehenden Standardzulassung für Ameisensäure auch eine
Standardzulassung für Milchsäure zur Behandlung der Varroatose erteilt wurde, ist
die Entlassung dieser organischen Säuren in die Freiverkäuflichkeit ein weiterer
Schritt zur Verbesserung der Behandlungsmöglichkeit der Varroatose der Bienen.

 



 

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