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AHO Aktuell - 07.01.2004

Auch in Bayern Unstimmigkeiten bei BSE-Tests


München (aho) - Ein von den Verbraucherschutzbehörden bundesweit durchgeführter
Datenabgleich im Herkunfts-Informationssystem Tier (HIT-Datenbank), in das unter
anderem BSE-Tests eingestellt werden, hat ergeben, dass bei bundesweit rund 11.000
Schlachtrindern Unstimmigkeiten bei der vorgeschriebenen Meldung bestehen. In
Bayern sind etwa 4.000 Datensätze klärungsbedürftig.

Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat unmittelbar nach
Bekanntwerden die Veterinärbehörden angewiesen, unverzüglich Ermittlungen
aufzunehmen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den
vorliegenden Zwischenergebnissen ist bereits jetzt klar, dass in mehr als
2.000 Fällen die Tests zwar mit negativem Ergebnis durchgeführt wurden, aber
nicht zeitgerecht oder fehlerhaft an die Datenbank gemeldet worden waren. In
vorläufig 18 Fällen wurde bei Tieren, die am Tag der Schlachtung 24 Monate
alt wurden, entgegen der nationalen Fristregelung die BSE-Tests nicht
durchgeführt. Die nationale Fristregelung sieht - im Gegensatz zum
Berechnungsmodus des EU-Rechts - die Testpflicht schon für diesen Tag vor.
Bei 37 Tieren, die über 24 Monate alt waren, steht nach dem bisherigen
Ergebnis fest, dass der vorgeschriebene Test nicht durchgeführt wurde.

Die zuständigen Behörden vor Ort sind aufgefordert, jedem einzelnen Fall
nachzugehen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. In Fällen, in denen
die Testpflicht verletzt wurde, sind die Behörden angehalten, auch die
Staatsanwaltschaft für weitere Ermittlungen einzuschalten.

Insgesamt wurden in Bayern von Beginn der Testpflicht bis einschließlich
Ende Oktober 2003 rund 2,3 Millionen BSE-Tests bei Schlachtrindern
durchgeführt. Obwohl EU-weit ein Test erst ab einem Alter von 30 Monaten
vorgeschrieben ist, werden in Deutschland Rinder schon ab einem Alter von 24
Monaten getestet.


 



 

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