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AHO Aktuell - 30.12.2003

Todesurteil: Schwarzkopfkrankheit bei Puten im Regierungsbezirk Stuttgart


Stuttgart (aho) - Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am
Dienstag (30. Dezember) mitteilte, wurde bei einem Putenbestand im
Regierungsbezirk Stuttgart die Schwarzkopfkrankheit festgestellt. Die
Einschleppungsursache in den Bestand wird noch ermittelt. Alle Tiere des Bestands
wurden getötet, da davon auszugehen war, dass die meisten Tiere erkrankt und
verendet wären. Zur Bekämpfung der Krankheit sind zur Zeit keine Arzneimittel in
der EU zugelassen, da in der Vergangenheit erfolgreich genutzte Substanzen aus
Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes vom Markt genommen wurden.

Die Schwarzkopfkrankheit ist auf den Menschen nicht übertragbar. Sie tritt nur bei
Geflügel auf. Die Verbraucher könnten davon ausgehen, dass kein Fleisch von
erkrankten Tieren in den Handel gekommen sei, da die betroffenen Tiere noch nicht
schlachtreif waren.

Bei der Tötung der Tiere habe man sich für eine tierschutzgerechte Methode, die
sogenannte Containerlösung, entschlossen. Bei dieser Methode wurden die zu
tötenden Tiere in Container verbracht, die mit Kohlendioxid gefüllt waren. Dabei
trat der Tod innerhalb kürzester Zeit ein. Die Aktion wurde vom zuständigen
Veterinäramt überwacht.

Die Schwarzkopfkrankheit ist eine parasitäre Darmerkrankung bei Geflügel. Die
Erkrankung wird durch Histomonas meleagridis, einen Einzeller verursacht, der in
den Eiern und Larven von Blinddarmwürmern vorkommen kann. Diese könnten zum
Beispiel durch Regenwürmer übertragen werden, die als Transportwirte dienen und
von den Puten gefressen werden.

 



 

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