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AHO Aktuell - 24.12.2003

Niederlande: Newcastle Disease bei Ziervögeln


Den Haag (aho) – Bei einem Vogelhändler in Wamel (Gld) wurde bei Ziervögeln, die
kürzlich über den französischen Flughafen Charles de Gaulle bei Paris aus Tansania
in die Niederlande importiert wurden, die Viruserkrankung „Newcastle Disease“ (ND)
diagnostiziert. Wie das niederländische Landwirtschaftsministerium mitteilte,
sollen die 750 betroffenen Tiere umgehend getötet werden.

Kanadische Wissenschaftler machten bereits im Mai 2000 im "Canadian Veterinary
Journal" auf eine bisher wenig beachtete ND- Infektionsquelle aufmerksam:
Ziervogel - Importe! Sie konnten die "Newcastle Disease" an Hand von virologischen
und histopathologischen Untersuchungen bei Ziervögeln nachweisen, die nach
Kanada importiert werden sollten. Die Wissenschaftler weisen ausdrücklich darauf
hin, dass insbesondere unkontrollierte und illegale Vogelimporte (Tierschmuggel)
eine Bedrohung für die Geflügelwirtschaft darstellen (1).

Die ND ist eine hochansteckende Rubulavirusinfektion der Vögel mit hoher
Mortalität und großen Produktionsausfällen bei chronischer Form. Die ND ist
weltweit verbreitet und kommt bei Hühnervögeln, Tauben, Enten, Gänsen, Pinguinen,
Raben, Papageien, Straußen und Kanarienvögeln. Das klinische Bild wird durch hohes
Fieber (- 43°C), Apathie, Niesen, wäßriger Durchfall bestimmt. Der Schnabel und
Augen sind mit zähem Schleim bedeckt. Der Großteil der Vögel verendet innerhalb
von fünf Tagen. Daneben treten - besonders bei Küken - zentralnervöse Störungen
wie Ataxie, Torticollis, Lähmungen und Manegebewegungen auf. Bei Hühnern setzt die
Legetätigkeit für Wochen aus.

In Deutschland besteht eine dauerhafte Impfpflicht für Hühner- und
Truthühnerbestände. Dies gilt auch für Klein - und Hobby-Haltungen. Bei einem
Ausbruch der Krankheit könnte die Europäische Union langfristige
Handelsbeschränkungen für den betroffenen Landkreis erlassen. Die Vermarktung des
Geflügels wäre dann kaum noch möglich.

Hühner oder Truthühner dürfen in einen Geflügelbestand oder auf Geflügelmärkte
oder Geflügelschauen nur verbracht werden, wenn an Hand einer tierärztlichen
Bescheinigung die regelmäßige Impfung des Herkunftsbestandes nachgewiesen werden
kann. Der Handel mit ungeimpften Tieren ist verboten.


(1) Alfonso Clavijo, Yves Robinson, Tim Booth, Fonda Munroe
Velogenic Newcastle disease in imported caged birds
Can Vet J 2000;41:404-406

 



 

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