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AHO Aktuell - 19.12.2003

LAVES: Lebensmittelwirtschaft muß Eigenkontrollen verbessern


Oldenburg (lme/aho) – Das Niedersächsische Niedersächsischen Landesamtes für
Verbraucherschutz (LAVES) fordert die Lebensmittelwirtschaft, die Eigenkontrollen
weiter zu verbessern. Das LAVES betont in diesem Zusammenhang, daß die
Lebensmittelhersteller gesetzlich dazu verpflichtet sind, sicherzustellen, dass
nur solche Lebensmittel zum Verbraucher gelangen, die gesundheitlich unbedenklich
sind. Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz
belegen, dass dieser Verpflichtung nicht immer ausreichend nachgekommen wird.

Beispiele, die das laut LAVES belegen: In Weser-Ems – wegen seiner hohen
Viehdichte auch Fleischtopf Deutschlands genannt – finden seit 1997 flächendeckend
in allen EU-Schlacht- und Zerlegebetrieben Hygieneuntersuchungen statt; gestützt
durch den Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für den ländlichen Raum,
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Kontrolle bei Rot- und
Geflügelfleisch ergab: Bei Schlacht- und Zerlegeprodukten von Schweinen und
Rindern gab es teilweise bei der Hälfte der Proben Auffälligkeiten.
Und auch die regelmäßig stattfindende Probenentnahme von Lebensmitteln (Stand:
Dezember 2003) durch das LAVES zeigt, dass es Beanstandungen gibt. 84 von 26.643
Proben wurden als "gesundheitsgefährdend oder - schädlich" eingestuft. Der
überwiegende Teil (72 Proben) stammt aus dem Fleischbereich.
Jeweils drei Proben stammen aus den Bereichen "Fische", sowie "Tee", eine Probe
stammt aus dem Bereich "Obst und Gemüse."
Bei 1878 Proben gab es Kennzeichnungsmängel. Beanstandungen gab es vor allem bei
den Produkten im Bereich Fleisch, Wild und Geflügel.
Die hohe Zahl der Beanstandungen aus dem Fleisch-Bereich lässt sich laut LAVES
auch damit erklären, dass es hier detaillierte, gesetzliche Regelungen über z. B.
Grenzwertüberschreitungen gibt – die bei Eier-, Milch oder Fischprodukten zur Zeit
noch fehlen.
Zudem untermauern auch die sogenannten Lebensmittelskandale des Jahres 2003, dass
offensichtlich nicht auf eine staatliche Kontrolle der Überwachungssysteme der
Wirtschaft verzichtet werden kann. Beispielhaft können hier die jüngsten Fälle
"Babynahrung" (November 2003) sowie "Lasalocid" (Dezember 2003) genannt werden.

 



 

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