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AHO Aktuell - 17.12.2003

Neue Kennzeichnungsvorschriften für Schafe und Ziegen


Brüssel (aho) - Der Ministerrat hat eine Verordnung zur Kennzeichnung und
Registrierung von Schafen und Ziegen verabschiedet, ein Element der Bemühungen
zur Verhütung der Ausbreitung von Tierseuchen. Will man Tierseuchen stoppen, ist
schnelles Handeln wichtig. Dazu muss es möglich sein, den Herkunftsort eines
Tieres und seinen Weg innerhalb der EU festzustellen. Die Verordnung verstärkt
bestehende Maßnahmen, insbesondere durch die schrittweise Einführung – in allen
Mitgliedstaaten – eines Systems, bei dem jedes Tier gekennzeichnet wird, so dass
sich die Bewegungen von Schafen und Ziegen individuell nachvollziehen lassen.

Wie ist die aktuelle Situation?

In der Europäischen Union gibt es rund 175 Millionen Schafe und Ziegen,
einschließlich etwa 70 Millionen Lämmer, die jährlich geschlachtet werden. Schafe
werden derzeit mittels einer einzigen Ohrmarke oder einer Tätowierung
gekennzeichnet, die Informationen beziehen sich auf den Betrieb, nicht auf das
einzelne Tier. Dadurch ist es sehr schwierig, die Bewegungen einzelner Schafe
nachzuvollziehen und beim Ausbruch einer Seuche rasch und wirksam zu reagieren.

Was tut die Verordnung im Einzelnen?

Die Verordnung führt ein Kennzeichnungs- und Registrierungssystem ein, mit dem
sichergestellt wird, dass Schafe und Ziegen gekennzeichnet und alle Bewegungen
aufgezeichnet werden. Schafe und Ziegen werden mit jeweils zwei Ohrmarken
gekennzeichnet, mit einer Kodierung, die im Lauf der Zeit die individuelle
Identifizierung und Registrierung aller Schafe und Ziegen erlaubt. Eine der
Ohrmarken kann durch eine elektronische Kennzeichnung oder eventuell eine
Tätowierung ersetzt werden, jedoch nicht bei Tieren, die für den Handel innerhalb
der EU bestimmt sind.
Die Markierung wird ab Mitte 2005 für neugeborene Tiere und Tiere, die für den
Handel innerhalb der EU bestimmt sind, eingeführt.
Die Mitgliedstaaten können die Markierung von Lämmern in extensiver oder
Freilandhaltung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, solange diese Tiere im
Betrieb bleiben. Sobald sie jedoch den Betrieb verlassen, muss die Kennzeichnung
erfolgen.
Register der landwirtschaftlichen Betriebe werden auch Informationen darüber
enthalten, von welchen Betrieben einzelne Tiere kommen bzw. wohin sie versandt
wurden. Bislang beziehen sich die Aufzeichnungen nur auf die Bewegungen ganzer
Herden. Mit der Einführung einer elektronischen Kennzeichnung werden in den
Registern detailliertere Informationen festgehalten: Geschlecht, Stamm und Genotyp
(soweit bekannt), Geburten und Todesfälle von Tieren sowie Bewegungen in den oder
aus dem Betrieb.
Ein spezielles Versanddokument wird auch Informationen darüber enthalten, von
welchem und zu welchem Betrieb ein Tier befördert wird, außerdem zur Gesamtzahl
der beförderten Tiere. Mit der Einführung der elektronischen Kennzeichnung wird
das Dokument auch Angaben zur individuellen Identifizierung der Tiere enthalten.
Bis Mitte 2005 wird eine Datenbank mit allen Informationen zu den
landwirtschaftlichen Betrieben (Betreiber, Tierarten, Zahl der Tiere) aufgebaut.
Informationen über Bewegungen von Gruppen von Tieren werden ebenfalls mit der
Einführung der elektronischen Kennzeichnung aufgezeichnet.

Was ist die elektronische Kennzeichnung?

Ab dem 1. Januar 2008 ist die elektronische Kennzeichnung für alle Tiere in
Mitgliedstaaten mit einer Schaf- und Ziegenpopulation von über 600.000 Tieren
obligatorisch. In Mitgliedstaaten mit einer kleineren Population von Schafen und
Ziegen (1) kann sie auf freiwilliger Basis eingeführt werden, außer für Tiere, die
für den Handel innerhalb der EU bestimmt sind. In Mitgliedstaaten mit einer
Ziegenpopulation unter 160.000 (2) ist die elektronische Kennzeichnung für Ziegen
optional, es sei denn, die Tiere sind für den Handel innerhalb der EU bestimmt.
Das genannte Datum kann aufgrund des Berichts, den die Kommission bis Juni 2006
über die bis dahin gewonnene Erfahrung vorlegt, bestätigt oder abgeändert werden.
Die Kommission hat die elektronische Kennzeichnung von Tieren in einem umfassenden
Projekt erprobt, das von 1998 bis 2002 lief. Die elektronische Markierung besteht
aus einem Mikrochip, der den individuellen Identifizierungscode des Tiers enthält
und nicht verändert werden kann. Dieser Code wird von einem Lesegerät erfasst, das
mit einem eigenen System zur direkten Registrierung ausgestattet sein kann. Es
kann sich aber auch um ein einfaches Modell handeln, das lediglich den Code
anzeigt, wobei die Registrierung manuell erfolgen muss.

Die nächsten Schritte

Die Verordnung wird 18 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (Anfang
2004) in Kraft treten.

(1) Belgien, Dänemark, Luxemburg, Österreich, Finnland, Schweden sowie alle
Beitrittsländer mit Ausnahme von Ungarn.
(2) Belgien, Dänemark, Luxemburg, Österreich, Finnland, Schweden, Deutschland,
Irland, das Vereinigte Königreich sowie alle Beitrittsländer.


 



 

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