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AHO Aktuell - 17.12.2003

Rheinland-Pfalz: Lasalocid in Eiern und Futter


Mainz (aho) - Das für die Futtermittelkontrolle zuständige Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie das für die
Lebensmittelkontrolle zuständige Ministerium für Umwelt und Forsten teilen mit,
dass in Rheinland-Pfalz mit Lasalocid verunreinigte Futtermittel an Legehennen
verfüttert wurden. In den Eiern aus drei Betrieben wurde bei Untersuchungen des
Landesuntersuchungsamtes Lasalocid in Konzentrationen von bis zu 20
Mikrogramm/Kilogramm nachgewiesen.

Die Eier aus den betroffenen Betrieben dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Die zuständigen Behörden wurden informiert, um die erforderlichen Maßnahmen zu
veranlassen. Bis ein negatives Analyseergebnis von weiteren Eierproben der drei
Betriebe vorliegt, dürfen keine weiteren Eier in Verkehr gebracht werden.

Von den bei den untersuchten Proben gefundenen Rückstandsgehalten geht nach einer
Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung keine konkrete
Gesundheitsgefahr aus. Diese ist nach Aussage des Instituts auch bei bis zu 65mal
höheren Werten nicht zu erwarten.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Verschleppung des Futtermittelzusatzstoffes
Lasalocid in Futtermittel für Legehennen in Mecklenburg-Vorpommern hatte die
amtliche Futtermittelkontrolle auch in Rheinland-Pfalz Proben genommen.

Bei einem Futtermittelhersteller in Rheinland-Pfalz wurde in einer Vormischung für
Legehennen Lasalocid gefunden, in drei gleichzeitig beprobten Fertigfuttermitteln
für Legehennen wurde dagegen kein Lasalocid festgestellt. Vorsichtshalber wurden
noch Proben von Fertigfuttermitteln in drei von dem Hersteller belieferten
landwirtschaftlichen Betrieben gezogen. In einer Futtermittelprobe wurde Lasalocid
in Höhe von 0,2 Milligramm/Kilogramm nachgewiesen. Das Futtermittel wurde gesperrt
und vom Hersteller unverzüglich zurückgenommen und unschädlich entsorgt. Das
betroffene Werk hat die Anlage zur Herstellung von Vormischungen einer
Grundreinigung unterzogen. Darüber hinaus wurden zusätzliche Maßnahmen zur
Vermeidung der Verschleppung von Futtermittelzusatzstoffen mit dem Hersteller
festgelegt. Von einer Verschleppung spricht man, wenn Restmengen einer
Futtermischung in die nächste Mischung gelangen, beispielsweise durch Reste in den
Förder- oder Lagereinrichtungen.




 



 

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