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AHO Aktuell - 16.12.2003

Baden-Württemberg: Rückstände von Lasalocid in Futter und Eiern


Stuttgart (aho) - Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am
Dienstag (16. Dezember) in Stuttgart mitteilte, wurden in Hühnereiern von zwei
Legehennenbetrieben in Baden-Württemberg Rückstände von Lasalocid in geringer
Konzentration von acht Mikrogramm pro Kilogramm festgestellt. In den betroffenen
Betrieben werden 20.000 beziehungsweise 2.000 Legehennen gehalten. Nach dem Stand
der Ermittlungen sind die Rückstände in den Eiern auf verunreinigte
Futtermittellieferungen aus Rheinland-Pfalz zurückzuführen. In Futtermittelproben
der beiden Betriebe konnte Lasalocid in Höhe von 86 Mikrogramm pro Kilogramm und
97 Mikrogramm pro Kilogramm nachgewiesen werden. Die Futtermittel wurden
mittlerweile zurückgeholt und die für die Futtermittelüberwachung zuständigen
Behörden in Rheinland-Pfalz unterrichtet.

Das Ministerium weist darauf hin, dass Lasalocid in der nachgewiesenen
Konzentration für Menschen keine konkrete Gesundheitsgefahr darstellt. Für die
betroffenen Eier wurde ein Rückruf veranlasst, der von den Behörden überwacht
wird. Zudem wurde sichergestellt, dass aus den beiden Betrieben keine weiteren
Eier in den Verkehr gebracht werden, bis für die frisch produzierte Ware ein
negatives Analysenergebnis vorliegt. Von den Überwachungsbehörden wurden vor Ort
weitere Eier- und Futtermittel-Proben gezogen, um das Ausmaß der Kontamination zu
ermitteln.

Die Untersuchung der aktuellen Eier-Chargen ergab für den größeren Betrieb bereits
ein negatives Ergebnis. Dieser Betrieb darf die rückstandsfreien Eier wieder in
den Verkehr bringen. Die Proben aus dem anderen Betrieb werden derzeit noch
analysiert.


Zusatzinformation:

Auslöser der Untersuchungen von Futtermitteln und Lebensmitteln in
Baden-Württemberg waren Meldungen aus Mecklenburg-Vorpommern über
Lasalocid-Rückstände in Hühnereiern vor zirka drei Wochen. Nachdem als Ursache
dieser Rückstände belastete Futtermittel vermutet wurden, hat Baden-Württemberg
eigene Untersuchungen von Futtermitteln und Eiern veranlasst.

Lasalocid darf bei Schlachtgeflügel und Junghennen dem Futtermittel zur Prophylaxe
gegen Kokzidien (Darmparasiten) zugesetzt werden. Bei Masthähnchen ist vor der
Schlachtung eine Wartezeit von fünf Tagen einzuhalten. An Junghennen darf das
Futtermittel nur bis zur sechszehnten Lebenswoche verfüttert werden, damit keine
Rückstände in das Ei übergehen. Für Legehennen ist das Präparat nicht zugelassen.
Es wird vermutet, dass Lasalocid bei der Herstellung von Mischfuttermitteln über
Verschleppungen in Legehennenfutter gelangt ist.


 



 

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