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AHO Aktuell - 13.12.2003

Verschärfte Maßnahmen gegen exotische Parasiten


Brüssel (aho) - Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung erlassen, mit der
die Bienenvölker in der EU besser vor zwei exotischen Parasiten geschützt werden
sollen. Der kleine Bienenstockkäfer (Aethina tumida) und die Tropilaelapsmilbe
(Tropilaelaps) sind in der EU zwar noch nie gemeldet worden, könnten aber, wenn
sie aus Drittländern eingeschleppt würden, die Gesundheit der Bienen, den
Bienenzuchtsektor und die Honigerzeugung ernsthaft gefährden. Die jetzt
verabschiedeten Maßnahmen begrenzen die Einfuhr lebender Honigbienen und Hummeln
und schreiben vor, dass eingeführte Bienen bei ihrer Ankunft in der EU auf
Anzeichen für diese Parasiten untersucht werden, um eine Einschleppung zu
verhindern.

„Diese beiden Parasiten haben sich in Drittländern katastrophal auf die Gesundheit
von Honigbienen, den Bienenzuchtsektor und die Honigerzeugung ausgewirkt",
erklärte David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz. „Die EU
braucht einfache Einfuhrvorschriften, um sicherzustellen, dass sie sich nicht auch
nach Europa einschleichen."

Welche Schäden richten die Parasiten an?

Der kleine Bienenstockkäfer kann sich in befallenen Bienenstöcken rasch vermehren;
er frisst die Brut, zerstört die Waben und - wenn er nicht bekämpft wird -
schließlich die gesamte Kolonie. Auch von der Tropilaelapsmilbe ist bekannt, dass
sie in befallenen Bienenstöcken hohe Mortalität verursachen kann. Die Milben
werden auch für Missbildungen an Beinen und Flügeln der Bienen verantwortlich
gemacht.

Die Schädlinge können die Bestäubung stören und gefährden somit die Nachhaltigkeit
des Bienenzuchtsektors, aber auch die Landwirtschaft und die Umwelt in der EU.

Was wird bereits getan?

Die Kommission hat beide Parasiten im Juli 2003 auf die Liste der in der EU
anzeigepflichtigen Krankheiten gesetzt(1). Das bedeutet, dass alle Imker, die
einen Befall ihrer Bienenvölker vermuten, die zuständigen Behörden in ihrem
Mitgliedstaat informieren müssen.

Bienen werden in die EU eingeführt, um die heimischen Zuchtbestände zu vergrößern
und um die Produktivität des Bienenzuchtsektors zu steigern.

Zurzeit können Bienen jedoch in großen Sendungen in die EU eingeführt werden, bei
denen eine gründliche Untersuchung auf Parasitenbefall sehr schwierig ist.

In Anbetracht des Risikos, das mit diesen Schädlingen verbunden ist, müssen
zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Daher hat die Kommission vorgeschlagen,
die Einfuhr von lebenden Honigbienen und Hummeln aus Drittländern zu begrenzen und
Bieneneinfuhren strenger auf Befall mit diesen Parasiten zu kontrollieren, um so
eine Einschleppung der Parasiten in die EU zu verhindern. Die Mitgliedstaaten
haben dem Kommissionsvorschlag auf der Tagung des Ständigen Ausschusses für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit vom 4. bis 5. November 2003 zugestimmt.

Was wird sich ändern?

Die neue Entscheidung sieht vor, dass Bienen ausschließlich in Sendungen
eingeführt werden dürfen, die eine einzige Königin mit höchstens 20 Pflegebienen
enthalten. Einfuhren werden nur aus Drittländern zugelassen, die nachweislich über
die erforderliche Veterinärkompetenz verfügen(2), um bescheinigen zu können, dass
die Tiere alle Kriterien für die Einfuhr in die EU erfüllen, und in denen ein
Befall mit dem kleinen Bienenstockkäfer bzw. der Tropilaelapsmilbe
anzeigepflichtige Krankheiten sind.

Beim Eintreffen der Sendung in der EU müssen die Behältnisse, die Pflegebienen und
alles Material, das die Bienenköniginnen aus dem Herkunftsdrittland begleitet hat,
zur Untersuchung auf den kleinen Bienenstockkäfer, seine Eier oder Larven sowie
auf Anzeichen der Tropilaelapsmilbe an ein Labor gesandt werden.

Kleine Hummelvölker von bis zu 200 ausgewachsenen Hummeln dürfen noch für die
Einfuhr in die EU zugelassen werden, wenn sie ausschließlich unter kontrollierten
Umweltbedingungen gezüchtet und aufgezogen wurden.

Die nächsten Schritte

Die Entscheidung wird zehn Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft
treten und gilt dann in allen Mitgliedstaaten. Ein getrennter Vorschlag zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Rates enthält bestimmte Maßnahmen
zum Schutz der EU vor dem kleinen Bienenstockkäfer und der Tropilaelapsmilbe sowie
zusätzliche Gesundheitsvorschriften, die in einer neuen Veterinärbescheinigung für
zur Verwendung in der Imkerei bestimmte Erzeugnisse festzulegen sind.


(1) D.h. sie wurden in Anhang A der Richtlinie 92/65/EWG über die
tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel und die Einfuhr in die EU
aufgenommen.

(2) Die Drittländer oder Gebiete von Drittländern sind in Teil 1 des Anhangs der
Entscheidung 79/542/EWG des Rates aufgeführt.




 



 

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