Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 10.12.2003

Minister Backhaus bedauert Verweigerungshaltung der Tierschutzverbände


Schwerin (aho) - In einer Beratung am 9. Dezember 2003 hat der Minister für
Ernährung, Landwirt-schaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till
Backhaus (SPD) den Bundesratsbeschluss zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung,
betreffend die Haltung von Legehennen und Schweinen, sowie die sich hieraus
ergebenden Konsequenzen mit Fachleuten aus verschiedenen Forschungseinrichtungen,
aus der Landwirtschaft und von der Verbraucherzentrale erörtert.
"Der Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in der Arbeit meines Hauses. Gerade
aus diesem Grund kann ich die Argumentation von Frau Künast und einem Teil der
Tier- und Umweltschutzverbände nicht nachvollziehen", so Minister Dr. Backhaus in
der Beratung. Mecklenburg-Vorpommern trete für einen möglichst kurzfristigen
Ausstieg aus der herkömmlichen Käfighaltung ein. "Bereits vor Übernahme des
Ministeramtes habe ich vehement für die Abschaffung der Käfige gestritten und
gemeinsam mit anderen Verfechtern den Bau Europas größter Legehennenhaltung in
Neubukow verhindert", erinnerte der Minister.
Nicht weniger als 50 Prozent der Legehennen in Mecklenburg-Vorpommern werden
bereits in Boden- und Freilandhaltungssystemen gehalten. Es dürfe jedoch nicht
übersehen werden, dass auch diese Verfahren verbesserungsbedürftig seien. Dieses
gelte insbesondere in Hinblick auf die Gesunderhaltung der Bestände. All
denjenigen, die sich etwas intensiver mit der Hennenhaltung befassen, ist bewusst,
dass die derzeitigen Haltungsverfahren - Bodenhaltung, Freilandhaltung oder auch
Volierenhaltung - mit den hier vorherrschenden Betriebsgrößen nicht
unproblematisch sind. "Hohe Verlustraten von 9 bis zu 30 Prozent in diesen
Haltungsverfahren
sind für mich nicht akzeptabel", sagte Backhaus und verwies
darauf, dass sie auch nicht allein mit Managementfehlern, die in der Regel
kurzfristig abgestellt werden könnten, zu erklären sind. Vielmehr seien die
beschränkten therapeutischen Möglichkeiten, die nicht ausreichend robusten
Hennenrassenlinien oder auch die Größe der Haltungseinheiten und die
Haltungsbedingungen nochmals zu hinterfragen.
Ein Verfahren ist nicht allein deshalb gut, weil es einen bestimmten Namen trägt.
Für die Tiere sei entscheidend, wie es gehandhabt werden.
Dr. Backhaus: "Aus diesem Grund habe ich gemeinsam mit Niedersachsen den Antrag
gestellt, ein Prüfverfahren einzuführen, das - mit Ausnahme des strikt von mir
abgelehnten herkömmlichen Käfigs - allen Haltungsverfahren offen steht. Um ein
objektives Prüfverfahren zu gewährleisten trete ich dafür ein, dass ein
Bundesinstitut aus dem Zuständigkeitsbereich von Frau Bundesministerin Künast mit
dem Prüfverfahren beauftragt wird."
Die Notwendigkeit eines Prüfverfahrens wird von einer großen Allianz aus Tier- und
Umweltschutzverbänden, Verbraucherorganisationen, aber auch seitens der Forschung
und der Wirtschaft anerkannt. Dieses Prüfverfahren ist insbesondere aus Gründen
des Tierschutzes, aber auch der Rechtssicherheit für Investoren bzw. für die
Umstellung von der Käfighaltung auf alternative Haltungsformen notwendig.
"Der Zeitpunkt für das Schließen des letzten Käfigstalles ist spätestens zwei
Jahre nach der Einführung des Prüfverfahrens vorgesehen. Damit wird die nunmehr
bestehende Dringlichkeit betont, da auch die Umstellung der Legehennenhaltung vom
herkömmlichen Käfig in geprüfte Systeme erfolgen sollte," erläutert Backhaus.
Bereits im Jahr 2001 sei durch Frau Bundesministerin Künast die Einführung eines
entsprechenden Prüfverfahrens angekündigt worden. Bis heute ist es jedoch nicht
dazu gekommen.
Um einen breiten Einzug geprüfter Verfahren sicherzustellen, sieht
Mecklenburg-Vorpommern es als notwendig an, dass bis zum Vorliegen erster
Ergebnisse aus solchen Prüfverfahren die bisherigen Haltungsbedingungen weiterhin
erlaubt sind. Um Verzögerungen zu vermeiden, habe man deshalb in den Antrag
aufgenommen, dass spätestens zwei Jahre nach Einführung des Prüfverfahrens durch
die Bundesministerin die bisherige Käfighaltung eingestellt werden muss.
"Der Zeitpunkt für das Schließen des letzten Käfigstalles läge damit in der Hand
von Frau Künast. Sofern die Bundesministerin kurzfristig das Prüfverfahren
einführe, wäre sogar ein Ausstieg aus der Käfighaltung vor dem 31.12.2006
möglich", ergänzte der Minister und erinnerte daran, dass die Bundesministerin
bereits 2001 die Einführung eines entsprechenden Prüfverfahrens angekündigt hatte.
"Bis heute ist es aber leider nicht dazu gekommen."
Die einseitige Verweigerung der Tierschutzorganisationen sei nicht verständlich,
sagte der Minister in Bezug auf die Absage zur Teilnahme an dem Gespräch. "Hier
drängt sich der Eindruck auf, dass es einigen nicht um eine objektive Verbesserung
der Haltungsbedingungen geht, sondern um reine Ideologie." Insbesondere sei das
Verhalten des Landesvorsitzenden des Deutschen Tierschutzbundes, Herr Dietmar
Bonny, fragwürdig. So habe Herr Bonny die Einführung des Prüfverfahrens
ausdrücklich begrüßt und sogar entsprechende Änderungsvorschläge zum Antrag
Mecklenburg-Vorpommerns eingebracht, die im Bundesratsbeschluss Berücksichtigung
gefunden haben. "Es stellt sich die Frage, welches Ziel hier verfolgt wird. Werden
hier Anliegen des Tierschutzes dem Populismus geopfert oder wird die Tragweite des
eigenen Handelns nicht begriffen ?", fragte Minister Backhaus.
Abschließend unterstrich der Minister, dass auch zukünftig sein Interesse dem
Tierschutz gelte und er sich gerne mit einer konstruktiven Kritik
auseinandersetze. Die derzeitige reine Verweigerungshaltung sei aber für den
Tierschutz abträglich.

 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de