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AHO Aktuell - 08.12.2003

Nitrofen-Skandal: Landwirt klagt auf Schadenersatz


Hamburg / Neubrandenburg (aho) - Vor dem Landgericht Neubrandenburg hat am Montag
der Schadenersatzprozess wegen Betriebssperrungen während des Nitrofenskandals vor
eineinhalb Jahren begonnen. Das berichtet der NDR. Ein Landwirt aus Lehsten im
Müritzkreis verlangt vom Landkreis eine Entschädigung für zusätzlich entstandene
Haltungskosten in Höhe von rund 150 Euro, weil er sieben seiner Hühner während der
einwöchigen Sperre nicht verkaufen durfte. Die Behörde hatte im Juni 2002 die
Sperrung des Betriebes angeordnet, weil der Landwirt im Januar Futter aus dem
Fugema-Werk in Malchin bezogen hatte. Dieses hatte mit dem Pestizid Nitrofen
verunreinigten Weizen verarbeitet. Der Kläger argumentiert, dass in seinem Futter
überhaupt kein Weizen enthalten gewesen sei. Bei seiner Klage geht es dem Landwirt
vor allem um die Frage, ob der Landkreis übertriebene Maßnahmen eingeleitet habe.
Es gehe nicht um die Höhe des Schadenersatzes, sondern ums Prinzip, sagte der
Kläger laut NDR. "Wir wollen klären, ob ein Landkreis bei jedem Anlass, auch ohne
es genau zu prüfen, Sperrungen erlassen und die Landwirte auf den Kosten sitzen
lassen kann." Bei einer tatsächlichen Gefährdung sei nichts gegen Sperrungen
einzuwenden. Insgesamt waren die Betriebe von rund 400 Fugema-Kunden gesperrt
worden. Das verbotene Pestizid war im Sommer 2002 in Fleisch und Eier aus
Öko-Betrieben gelangt. Futtermittelbetriebe hatten Weizen verarbeitet, der zuvor
in einer mit Pflanzenschutzmittel verunreinigten Halle gelagert worden war.
Bundesweit wurden zehntausende Hühner und Puten getötet.

Der Landkreis lehnt eine Entschädigungszahlung ab. Laut NDR soll ein Urteil am 19.
Januar gesprochen werden.

 



 

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