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AHO Aktuell - 03.12.2003

Schweinepest verbreitet: Tierarzt haftet mit 1,3 Millionen Euro


Bielefeld / Paderborn (aho) - Ein Tierarzt aus dem Raum Paderborn muss für einen
Schaden von 1,3 Millionen Euro haften, den die Schweinepest auf 32 Bauernhöfen in
Ostwestfalen angerichtet hatte. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm
nach einem Bericht der Zeitung „Neue Westfälische“ am Mittwoch gefällt. Der
Tierarzt habe zum Jahreswechsel 1996/97 bei Besuchen auf sieben Höfen keine
Schutzkleidung getragen, obwohl er mit der Schweinepest hätte rechnen müssen,
berichtet das Blatt. Ferner habe er versäumt, den Amtsveterinär rechtzeitig
einzuschalten (Az.: 3 U 108/02). Gegen die Entscheidung ist keine Revision
möglich.
Der Tierarzt müsse jedoch nicht nur für den entstandenen Schaden auf den sieben
Bauernhöfen haften, sondern auch einem Landwirt, der Ferkel von einem der
betroffenen Betriebe gekauft hatte. Ferner seien auf behördliche Anordnung Tiere
auf 24 weiteren Betrieben im Umkreis von 1.000 Metern vorsichtshalber getötet
worden. Auch diesen Schaden muss der Veterinär ersetzen, berichtet die Zeitung
weiter.

Laut Zeitungsbericht mußten zur Jahreswende 1996/97 in Ostwestfalen wegen der
Schweinepest eine Vielzahl von Schweine auf 78 Höfen getötet werden. Das Land
Nordrhein-Westfalen entschädigte die Betroffenen Bauern mit 2,76 Millionen Euro.

Eine Schuld an den Schäden auf den verbleibenden 46 Höfen konnte dem Tierarzt aber
nicht nachgewiesen werden, berichtet das Blatt. Es sei nicht bewiesen, dass er
auch dort ohne Schutzkleidung unterwegs gewesen sei, urteilten die Richter in
Hamm. Dies gelte auch für 102 weitere Betriebe in den Kreisen Soest, Gütersloh und
Warendorf. Außerdem könne der Ausbruch der Schweinepest dort auch durch das
Vorgehen der Amtstierärzte ausgelöst worden sein. Sie hatten Blutproben entnommen
und zum Einfangen der Tiere auf verschiedenen Höfen anfangs ein und dieselbe
Schlinge benutzt. Eine weitere Schadenersatzforderung in Höhe von 4,5 Millionen
Euro des Landes an den Tiermediziner sei deshalb nicht gerechtfertigt.


 



 

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