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AHO Aktuell - 01.12.2003

Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO: Demokratieverständnis á la Künast


(ZDS) – Am 28. November hätte Deutschland eine Vorreiterrolle innerhalb der EU in
Sachen Tierschutz übernehmen können. Diese Chance scheint vertan, nachdem
Ministerin Künast im Anschluß an die Abstimmung verkündete, diese Verordnung nicht
unterzeichnen zu können, weil der Bundesrat neben Vorschlägen für die
Schweinehaltung auch Änderungswünsche bei der bestehenden
Legehennenhaltungsverordnung beschlossen hatte. Stein des Anstoßes ist die
Länderforderung, die Übergangsfristen für serienmäßig hergestellte Haltungssysteme
an ein Prüfverfahren zu koppeln. D.h., mit der Einführung eines „Stall-TÜVs“
zukünftig nur noch solche Systeme zuzulassen, die den Anforderungen an eine
nachhaltige Wirtschaftsweise genügen.
Die Ministerin befürchtet, dass die Bundesländer mit dieser Forderung den Beschluß
über den Ausstieg aus der Käfighaltung zum 31.12.2006 unterlaufen könnten. Da half
auch der Hinweis der Länder nicht, dass ein „Stall-TÜV“ u.U. sogar zu einem
früheren Ausstieg führen könnte.

Nach dem Willen der Länder wäre am 28.11. eine VO auf den Weg gebracht worden, mit
Anforderungen an die Schweinehaltung deutlich über EU-Niveau und der Einführung
eines Prüfverfahrens für Haltungssysteme, ebenfalls einmalig in Europa.

Stattdessen widersetzt sich Ministerin Künast dem Mehrheitsvotum und verlängert
damit die Rechtsunsicherheit und den damit verbundenen Investitionsstopp, denn wer
investiert schon in moderne, tiergerechte Stallbauten, wenn die rechtliche Basis
fehlt.
Die Ministerin selbst hat diesen Investitionsstau noch wenige Tage zuvor (am
24.11.2003) beklagt und dabei argumentiert: „Wir brauchen dringend den Bau von
Schweineställen, auch um Arbeitsplätze auf dem Lande zu sichern.“

Wenn es der Ministerin damit ernst ist, wird sie dem VO-Vorschlag des Bundesrates
zustimmen müssen oder umgehend einen neuen Verordnungsantrag einbringen, der die
Akzeptanz der Bundesländer findet. Das könnte sogar noch bis zur nächsten
Bundesratssitzung erfolgen, zumal der Vorschlag des Agrarausschusses für die
Schweinehaltung bereits die Zustimmung der Ministerin gefunden hatte.

Die für 2005 geplante Fortschreibung der EU-Richtlinie abzuwarten, würde dagegen
eine weitere Verzögerung um bis zu drei Jahren bedeuten. Drei Jahre Stillstand
beim Tierschutz.

 



 

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