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AHO Aktuell - 28.11.2003

Bundesrat fordert Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


Berlin (aho) - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Verordnung zur
Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nur nach Maßgabe von
zahlreichen Änderungen zugestimmt. Mit den Maßgabebestimmungen soll sichergestellt
werden, dass in der Nutztierhaltung gleichermaßen hygienische, tierschutzfachliche
und wirtschaftliche Gesichtspunkte Berücksichtigung finden. So will der Bundesrat
die Dauer der zulässigen Nutzung herkömmlicher Käfige an eine zweijährige
Übergangsfrist nach Einführung eines Prüfverfahrens für serienmäßig hergestellte
Haltungssysteme knüpfen. Nach geltendem Recht sind die herkömmlichen Käfige nur
noch bis zum 31. Dezember 2006 zulässig.

Der Bundesrat sieht es zudem als ausreichend an, den Platzbedarf für Schweine auf
die in den europäischen Vorgaben festgelegten Mindeststandards festzuschreiben.
Für die Hennenhaltung wurde außerdem vorgeschlagen, dass eine bestimmte Höhe für
Käfige nicht mehr von der Verordnung vorgeschrieben wird.

Mit der Änderungsverordnung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sollen
mehrere europarechtliche Richtlinien zum Schutz für Schweine in innerstaatliches
Recht umgesetzt und in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die die
bisherige Regelung zur Hennenhaltung unberührt lässt, integriert werden. Die
Verordnung trifft bisher keine Regelungen zu Schweinen. Das Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft kann die Änderungsverordnung zur
Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung nur in Kraft setzen, wenn es die vom
Bundesrat aufgestellten Maßgaben berücksichtigt.

 



 

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