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AHO Aktuell - 28.11.2003

Bundesrat will vor Ende von Käfighaltung andere Systeme prüfen


Berlin / Schwerin (aho) - Vor einem generellen Verbot von Legebatterien will der
Bundesrat andere Formen der Hennenhaltung - ausgenommen der konventionellen
Käfige - prüfen. Die Vertreter der Länder stimmten heute im Bundesrat mehrheitlich
für einen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, mit dem ein Prüf-
und Zulassungsverfahren eingeführt werden soll. Erst zwei Jahre danach soll die
Käfighaltung verboten werden. Der Antrag Sachsens auf eine Verlängerung der
Käfighaltung bis 2009 fand keine Mehrheit. Auch bei der Schweinehaltung erlitt die
Ministerin eine Niederlage. Verschärfungen, die über die von der EU geforderte
Norm hinausgehen, lehnten die Länder mehrheitlich ab.

"Mit dieser Entscheidung feiern wir einen Erfolg für den Tierschutz", sagte
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) am Freitag nach der
Bundesratssitzung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Berlin. Ein
Ausstieg der Käfighaltig ist zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung
vorgesehen. "Wir fordern die Regierung auf, die Verordnung unverzüglich zu
erlassen. Dann wäre ein Ausstieg aus der Käfigbatterie-Haltung sogar vor 2006
möglich", sagte Minister Backhaus. Damit wird der "Tierschutz-TÜV" für
Haltungssysteme aller Tierarten eingeleitet, so der Minister.
Ein Prüfverfahren für Haltungssysteme nach Paragraph 13 des Tierschutzgesetzes
stellt sicher, dass auch serienmäßig hergestellte Stallsysteme, die dem
Tierschutzgesetz entsprechen und darüber hinausgehen, untersucht werden. "Für die
Wirtschaft bedeutet das, dass nach Abschluss der Prüfverfahren mehrere
tierschutzgerechte Haltungsverfahren zur Verfügung stehen", betonte Minister
Backhaus. Eine Abwanderung der Betriebe ins Ausland, wo die Eier unter
Tierschutzgesichtspunkten völlig unakzeptablen Bedingungen produziert werden,
müsse unbedingt aufgehalten werden.


 



 

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