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AHO Aktuell - 25.11.2003

Tierschutz in der Schweinehaltung


Bonn (ZDS) – Die Schweinehalter mussten lange warten. Seit dem Urteil des
Bundesgerichtshofes zur Legehennenhaltungs-Verordnung im Jahre 1999 gibt es auf
Bundesebene kein Regelwerk für die Schweinehaltung mehr. Dabei hätten die
entsprechenden EU-Richtlinien schon längst in nationales Recht umgesetzt werden
müssen. Mit der Rechtsunsicherheit könnte am 28. November endlich Schluß sein,
wenn sich der Bundesrat der Empfehlung seines Agrarausschusses anschließt und die
Bundesregierung dem Länderwillen zustimmt.

Der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion bedauert, dass auch die
vorliegende Textfassung in zahlreichen Details zum Teil deutlich über die
ursprünglich von der Agrarministerkonferenz geforderte 1 : 1 - Umsetzung des
EU-Rechtes hinausgeht. Vor dem Hintergrund der ohnehin sehr angespannten
Wettbewerbssituation für die deutsche Schweinehaltung sowie der generellen
Bestrebungen zur Harmonisierung rechtlicher Rahmenbedingungen auf europäischer
Ebene hält der ZDS weitergehende Auflagen auf keinen Fall für vertretbar, zumal
gemäß Art. 6 der EU-Richtlinie 2001/88/EG in Kürze ohnehin eine Überprüfung des
europäischen Tierschutzstandards ansteht. Angesichts des erreichten
Haltungsstandards werde der Tierschutz heute ohnehin mehr durch das Management als
durch technische Vorgaben bestimmt.

Letztlich wird die Bundesregierung beweisen müssen, ob Sie die Landwirtschaft als
Partner ihrer Konjunkturinitiativen versteht und bereit ist, Rahmenbedingungen für
die Schweinehaltung zu schaffen, die sich am internationalen Wettbewerb
orientieren. Bestehende Planungs- und Rechtsunsicherheit müssen endlich ein Ende
haben. Die investitionswilligen Schweinehalter brauchen ein positives Signal.



 



 

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