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AHO Aktuell - 25.11.2003

Die CO2-Betäubungszeit soll verlängert werden


Frankfurt am Main / Berlin (aho) - Das Bundesernährungsministerium will die
Mindestzeit der CO2-Betäubung von Schweinen verlängern und dafür die entsprechende
Verordnung ändern. Das berichten jetzt die „afz“ – (allgemeine fleischer zeitung)
und „Fleischwirtschaft“ jetzt im Internet.

Wie aus dem Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der
Tierschutz-Schlachtverordnung hervorgeht, den das Ministerium jetzt dem Bundesrat
zugeleitet hat, soll die Mindestverweildauer von Schweinen in der CO2-Atmosphäre
von derzeit 70 Sekunden auf 100 Sekunden heraufgesetzt werden. Zwar ist dies
inzwischen in den Bundesländern per Erlass vorgeschrieben worden.

Eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung steht jedoch laut
Bericht noch aus. Das Ministerium verweist zur Begründung auf jüngste
wissenschaftliche Untersuchungen, nach denen bis zu 15 Prozent der Tiere erwachen,
bevor der Entbluteschnitt gesetzt wird.

Die Untersuchungen belegten eindeutig, dass für eine ausreichend tiefe
CO2-Betäubung der Schweine eine Mindestverweildauer von 100 Sekunden bei einer
CO2-Konzentration von 80 Prozent erforderlich sei. Nur so werde eine
tierschutzgerechte Betäubung sichergestellt. Das Ministerium will den
Schlachtbetrieben eine Übergangsfrist von sechs Monaten einräumen, um sich an die
neue Vorschrift anzupassen. Die mit der Verordnung verbundenen Kosten seien nicht
quantifizierbar, heißt es in der Vorlage. Zu erwarten seien eine Verringerung der
Schlachtgeschwindigkeit infolge der längeren Verweildauer sowie Mehrkosten durch
erhöhten CO2-Verbrauch. Unter Umständen müssten bestehende CO2-Anlagen umgebaut
oder erneuert werden.

Das Bundesernährungsministerium kommt mit der Verordnung zumindest teilweise einer
Bitte des Bundesrats vom April dieses Jahres nach. Damals hatte die Länderkammer
in einer Entschließung eine umfassende Überprüfung der
Tierschutz-Schlachtverordnung verlangt. Ziel müsse es sein, den Schlachtvorgang im
Sinne eines schonenderen Schlachtablaufs auf allen Stufen durch technische
Vorkehrungen und organisatorische Maßnahmen zu verbessern.

Daneben bezieht sich die Verordnung laut Bericht von „afz“ und „Fleischwirtschaft“
auf das Töten von Krustentieren. Auch auf diesen Bereich hatte die Länderkammer
hingewiesen. Nach der Regierungsvorlage sollen Taschenkrebse künftig durch
mechanische Zerstörung der beiden Hauptnervenzentren sowie Schalentiere in über
100 Grad heißem Wasserdampf getötet werden können. Zudem soll den Behörden
ermöglicht werden, die Tötung von Riesengarnelen in Eiswasser befristet zur Probe
zuzulassen.



 



 

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