Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 25.11.2003

Arzneimittelrecht: ZDS forderte bundeseinheitliche Regelung


Bonn (ZDS) - Die Bundesregierung hat jetzt einen Entwurf zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes vorgelegt. Der Zentralverband der Deutschen
Schweineproduktion (ZDS) begrüßt diese Initiative zur Korrektur verschiedener
Regelungen der 11. AMG-Änderung, die sich als nicht praktikabel erwiesen haben. So
ist unter anderem eine Verlängerung der Übergangsfrist für die neuen Anforderungen
an die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln und eine Erleichterung der
sogenannten Umwidmung von Arzneimitteln vorgesehen. Auch die tierärztliche
Bestandsbetreuung als Bedingung für eine Verlängerung der Antibiotikaabgabe über 7
Tage hinaus auf 31 Tage wurde aufgegriffen. Parallel zu diesen Verbesserungen
wurde mit dem vorgelegten Gesetzentwurf allerdings gleichzeitig die Basis für neue
Probleme geschaffen. So soll es den Bundesländern überlassen werden, den
rechtlichen Rahmen für die tierärztliche Bestandsbetreuung zu schaffen. Dort wo
dies nicht geschieht, sollen die zuständigen örtlichen Behörden des Hoftierarztes
unter bestimmten Bedingungen befristete Ausnahmegenehmigungen für einzelne
Betriebe erteilen dürfen. Schon jetzt ist abzusehen, das diese Regelung zu
unterschiedlichsten Gesetzesauslegungen durch die Länder und durch die örtlichen
Behörden führen wird. Das kann nicht gewollt sein. Der ZDS fordert daher eine
bundeseinheitliche Vorgabe für die Bestandsbetreuung. Nicht praxisgerecht ist
außerdem die Absicht, die Ausnahmegenehmigung für eine Verlängerung der
7-Tage-Frist nur für bestimmte „Anwendungsgebiete“ zu gewähren. Die Tierärzte
werden hierdurch mehr oder weniger genötigt, nur noch das vorgegebene
Krankheitspektrum zu diagnostizieren. Diese Bevormundung entspricht nicht dem
Verständnis von einer ordnungsgemäßen Bestandsbetreuung und dient weder einer
Verbesserung des Verbraucherschutzes noch einer Verringerung des
Arzneimitteleinsatzes in der Tierhaltung. Der ZDS fordert daher eine ersatzlose
Streichung. Auch die Kommissionen, die eingesetzt werden sollen, um die
Anwendungsgebiete zu benennen und den „Stand der tierärztlichen Wissenschaft“ zu
definieren, erscheinen überflüssig, da sich das Infektionsgeschehen genauso in
einem Prozess der ständigen Veränderung befindet, wie die Wissenschaft.





 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de