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AHO Aktuell - 05.11.2003

Schwere Vorwürfe gegen Kreisveterinär


Osnabrück (aho) - Ein Tierarzt des Landkreises hat gestern nach einem Bericht des
„Neuen Osnabrücker Zeitung“ (OZ) ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst
eingeleitet, nachdem schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben worden sind.

Laut OZ-Bericht stehen Vorteilsnahme im Amt und das Dulden von Unregelmäßigkeiten
in einem Schlachthof als bislang unbewiesenen Anschuldigungen gegen den
Kreisveterinär im Raum. Einer Untersuchung durch den Landkreis ist der Tierarzt
laut OZ zuvorgekommen, indem er zur Klärung der Vorwürfe ein Verfahren gegen sich
selbst beantragt hat. Mit dieser Untersuchung will der Tierarzt seine Unschuld
beweisen.
Aufgrund dieses nun schwebenden Verfahrens lehnte der Landkreis am Dienstag
jegliche Stellungnahme ab. Solange das Verfahren laufe, dürften Betroffener und
Kreis sich zu dem Fall nicht äußern, so ein Sprecher des Landkreises gegenüber der
Zeitung.
Neben dem Vorwurf einer Beratertätigkeit für einen Fleisch verarbeitenden Betrieb
im südlichen Osnabrücker Land steht auch im Raum, dass eine Reise des Tierarztes
in die Mongolei von einer Firma, die er kontrollieren muss, gesponsert worden sein
soll. Auf Nachfrage der Zeitung bestritt der Geschäftsführer des betreffenden
Schlachtbetriebes gestern diese Anschuldigungen.
Auch Unregelmäßigkeiten beim Schlachten (z. B. Tiere ohne Ohrmarke) soll der
Kreisveterinär geduldet haben, berichtet die OZ. Dieser Vorwurf wird ebenso vom
Geschäftsführer des betreffenden Schlachtbetriebes bestritten. Für einen konkreten
Vorfall im März des vergangenen Jahres gibt der Geschäftsführer eine plausible
Erklärung. In einem BSE-Fall war zunächst nur der Kopf des geschlachteten Rindes
vorhanden. Der dazugehörige Körper des Tieres konnte erst nach einer DNA-Analyse
ausfindig gemacht werden, weil das bei der Schlachtung angebrachte Schild
unleserlich gewesen sei, erklärte

Nach Recherchen von AHO liegt bei der Staatsanwaltschaft in Osnabrück eine
Strafanzeige eines Tierarztes gegen den Schlachthofbetreiber vor. Tatvorwurf:
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Tatzeit: 01.04.2003 - 09.09.2003.

 



 

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