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AHO Aktuell - 31.10.2003

Schweinemastskandal: Vier Pfoten müssen Entschädigung zahlen


Wien (aho) – Wie jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgerichts Wien Ende Juli
2003 die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ dazu verurteilt, an den deutschen
Tierarzt Axel S. gemäß § 7a Abs 1 MedienG eine Entschädigung in der Höhe von EUR
1.000 sowie Kostenersatz zu leisten. Die Tierschützer hatten zu Beginn des
sogenannten „Schweinemastskandals“ in einer Pressemitteilung vom
21.1.2001 Dr. Axel S. als einen von sechs mutmaßlichen Hauptverdächtigen des
Medikamentenskandals in der österreichischen Schweinezucht bezeichnet. Weiter
wurde in der Pressemitteilung berichte, der Tierarzt werde sich wegen illegalen
Medikamentenhandels verantworten müssen und sei als einer der Drahtzieher der
unglaublichen Medikamenten-Geschäfte aus dem Verkehr zu ziehen. Das Gericht sah
darin eine Verletzung von schutzwürdigen Interessen des Tierarztes.

Schon im Dezember 2002 mußten die Autoren des Skandalbuchs "Gesundheitsrisiko
Schweinefleisch - Die kriminellen Praktiken in der Tierhaltung" eine Niederlage
vor dem Handelsgericht Wien (6.12.2002, AZ: S1117) einstecken. Der
Vier-Pfoten-Aktivist Michael Buchner und der Journalist Michael Loeckx mußten ihre
Behauptung, der Tierarzt Dr. Axel S. scheine immer wieder in Regionalzeitungen wie
der Braunauer Rundschau mit supergünstigen Preisen für Pharmazeutika zu werben,
als unwahr zurücknehmen. Sie konnten ihre angeblichen Recherchen nicht mit Fakten
belegen.

Die Veröffentlichung des Skandalbuchs am 22.01.2001 löste den sogenannten
"Schweinemastskandal" aus. Aber schon im Mai 2001 mußte das Buch aufgrund
einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien aus den Regalen genommen
werden, da nach Meinung des Gerichtes in einzelnen Passagen nicht korrekt
berichtet wurde.

 



 

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