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AHO Aktuell - 19.10.2003

Hygienevorschriften beachten


Münster (LK). Tierhalter von Geflügelbeständen sollten sich im Falle eines
Ausbruches der Geflügelpest strengstens an die Verordnungen und
Hygienevorschriften halten, um das Schlimmste zu verhindern. Auch in Zukunft wird
man von solchen Seuchenzügen nicht verschont bleiben, da durch die
Reisefreudigkeit die Möglichkeit besteht, krank machende Keime innerhalb kürzester
Zeit in die ganze Welt zu tragen. Das sagte Karl Meise, Präsident der
Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, auf der 39. Westdeutschen Junggeflügelschau
in Verbindung mit der 117. Landesverbandsschau, 14. Landes-Zuchtbuchschau und 30.
Landes-Jugendschau in der Halle Münsterland.

Nach den vielen Turbulenzen und Schreckensmeldungen rund um die Geflügelpest fand
die Geflügelschau mit Freude statt. „Hinter uns liegt eine wochen- und monatelang
dauernde Zitterpartie, in der viele einschneidende Maßnahmen ergriffen werden
mussten, um ein Fortschreiten des Seuchenzuges zu verhindern", so der Präsident.
Diese Ausstellung zeigte einen besonderen Höhepunkt des vergangenen Zuchtjahres.
Die Rassegeflügelzucht in Westfalen-Lippe steht nach wie vor in voller Blüte. Bei
diesem Hobby werden in kleinen und großen Vereinen Menschen aller Berufsgruppen
und Altersstufen miteinander verbunden. Den interessierten Besuchern wurde auf der
Geflügelschau eine Vielfalt an Rassen, Farben und Formen in den kleinen und großen
Zuchtanlagen aus ganz Westfalen-Lippe geboten. Viele Früchte der erfolgreichen
Zuchtarbeit konnten präsentiert und mit Begeisterung und Sachverstand vorgestellt
werden. Für die beteiligten Züchter ist diese jährlich stattfindende
Leistungsschau eine willkommene Veranstaltung, um Gedanken und Erfahrungen rund um
die Rassegeflügelzucht austauschen zu können. Insbesondere Jugendlichen wird ein
Einblick in das Hobby der Rassegeflügelzucht ermöglicht – eine alternative Art
einer naturverbundenen Freizeitgestaltung.
In Deutschland war beim Ausbruch der letzten Geflügelpest ein Betrieb betroffen.
In den Niederlanden waren 255 Ausbruchsbetriebe zu verzeichnen, in Belgien acht.
Dem Seuchenzug konnte nur durch die strikte Einhaltung der angeordneten
Bekämpfungsmaßnahmen wie Bestandstötungen, Transport- und Ausstellungsverbote von
Geflügel sowie deren Erzeugnisse und Nebenprodukten Einhalt geboten werden. Obwohl
der unmittelbare wirtschaftliche Verlust für die Betriebe in Nordrhein-Westfalen
durch Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse ausgeglichen wird, entsteht
Geflügelzüchtern als auch den vielen Betrieben in den errichteten Sperrzonen sowie
den Schlachtereien und Brütereien ein wirtschaftlicher Verlust. Diese Schäden
trägt die Tierseuchenkasse nicht. Warum die Geflügelpest in den Niederlanden
ausgebrochen ist, kann nach wie vor nicht endgültig geklärt werden. Vermutet wird
ein Eintrag des Virus aus Wildgeflügelbeständen in Wirtschaftsgeflügelhaltungen.


 



 

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