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AHO Aktuell - 17.10.2003

Neues Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch auf den Weg gebracht


Berlin (lme/aho) – Der jetzt den Bundesländern und Verbänden zur Stellungnahme
zugeleitete Entwurf des neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs soll nach
dem Willen des Verbraucherschutzministeriums mehr Transparenz schaffen und die
Information von Verbrauchern erleichtern. Gleichzeitig soll ein Beitrag zum
Bürokratieabbau geleistet werden, da Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht, die
bislang getrennt waren, zusammengefasst und gleichzeitig 10 derzeit geltende
Gesetze im Bereich des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts aufgehoben werden.

Die nationalen Vorschriften werden an die Vorgaben des EG-Rechts im Bereich der
Lebensmittelsicherheit angepasst. Dabei ist die sogenannte EG-Basisverordung zum
Lebensmittelrecht von besonderer Bedeutung, in der für die gesamte Europäische
Union einheitliche Bestimmungen für die Sicherheit von Lebensmitteln festgelegt
werden.
Nach der Anhörung der Länder und Verbände wird der Gesetzentwurf dem
Bundeskabinett Anfang 2004 zur Beschlussfassung vorgelegt und danach in den
parlamentarischen Gremien beraten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2005 zeitgleich
mit den wesentlichen Bestimmungen des EG-Rechts zur Lebensmittelsicherheit in
Kraft treten.

Der Entwurf steht im Internet zur Verfügung.

 



 

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